Kreis Segeberg / Quickborn - Am Wochenende haben Polizeistreifen mehrere Verkehrsverstöße mit E-Scootern festgestellt, überwiegend durch Kinder und Jugendliche. Die Polizei bittet Eltern ausdrücklich, sich gemeinsam mit ihrem Nachwuchs vor der Teilnahme am Straßenverkehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und gibt Hilfestellung.

Am Freitagmorgen um kurz vor 09:00 Uhr bemerkten Einsatzkräfte einen E-Scooter in der Ulzburger Straße, der augenscheinlich deutlich schneller als mit den erlaubten 20 km/h unterwegs war. Beim Nebenherfahren zeigte der Tacho des Streifenwagens 50 km/h an. Als die Beamten Anhaltesignale gaben, floh der 22-Jährige und stürzte beim Überfahren eines Bordsteins. Den Scooter wollte der Norderstedter (deutsch) erst vor wenigen Tagen gebraucht gekauft haben, einen Führerschein habe er nicht. Das ursprünglich grüne Versicherungskennzeichen war mit schwarzer Farbe übermalt. Auch hier droht ein Strafverfahren.

Um 13:19 Uhr am selben Tag stoppte eine andere Streife einen 50-jährigen Norderstedter (syrisch) in der Ulzburger Straße, da dessen E-Scooter ein grünes Versicherungskennzeichen aus 2025 hatte.

Quickborn - In der Torfstraße missachtete um kurz nach 23:00 Uhr eine 14-Jährige auf einem E-Scooter die Aufforderung der Einsatzkräfte, anzuhalten, wurde kurz darauf aber gestoppt. Die Jugendliche war mit deutlich mehr als den zulässigen 20 km/h auf dem Gehweg und ohne Licht unterwegs. Bei der anschließenden Kontrolle pustete die Quickbornerin 1,35 Promille. Zudem war der E-Scooter auf

45 km/h getunt, wodurch eine Fahrerlaubnis erforderlich wurde, über die die 14-Jährige nicht verfügt. Ihr droht ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Am Samstagabend um 19:20 Uhr stoppte eine Streife in der Europaallee einen 13-Jährigen auf seinem E-Scooter, da auch hier die Versicherungsplakette fehlte. Die Beamten übergaben den jungen Norderstedter an seine Eltern.

Henstedt-Ulzburg - Am Freitagmorgen um 07:35 Uhr bemerkte eine Streife im Rahmen der Schulwegsicherung zwei Mädchen (8 und 14 Jahre) auf E-Scootern in der Beckersbergstraße. Die Achtjährige gab an, dass es sich um einen E-Scooter für Kinder handeln würde, der 16 km/h fahren soll. Diesen habe man in einem Elektrofachmarkt gekauft. Man sei durch die Mitarbeiter nicht darauf hingewiesen worden, dass der Roller nicht im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden dürfe. Sogenannte Kinderroller dürfen NICHT im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.

In der Gutenbergstraße stürzte kurz nach 20:00 Uhr ein 13-Jähriger aus Kaltenkirchen mit einem E-Scooter alleinbeteiligt auf einem Parkplatz und verletzte sich leicht. Ein Rettungswagen brachte den Jungen in ein Krankenhaus.

Kaltenkirchen - Am Freitag um 18:34 Uhr sprach ein Zeuge einen Jungen auf seinem E-Scooter in der Süderstraße an und informierte die Polizei. Die Beamten stellen fest, dass der Tacho bis 58 km/h anzeigte und kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Im Anschluss übergaben die Polizisten den 13-Jährigen an seine Eltern.

Trappenkamp - Samstagmittag passierte ein E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen einen Streifenwagen in der Gablonzer Straße. Dessen 23-jähriger Fahrer erklärte im Rahmen der anschließenden Kontrolle, den Roller erst vor kurzem gekauft zu haben. Der Trappenkamper habe sich keine Gedanken über die Erfordernis eines Versicherungskennzeichens gemacht und schob sein Gefährt nach Hause.

Die Anzahl der Elektrokleinstfahrzeuge im Verkehrsraum hat laut Verkehrsicherheitsbericht für Schleswig-Holstein 2025 stark zugenommen. Wurden 2020 landesweit noch 92 Verkehrsunfälle gezählt, so waren es 2025 insgesamt 930, die der Polizei bekannt geworden sind. Die Dunkelziffer dürfte erheblich höher sein.

Am stärksten gefährdet ist bislang die Altersklasse der 18- bis unter 35-Jährigen. Von einer Trendveränderung hin zu noch jüngeren Verkehrsteilnehmern muss mittlerweile ausgegangen werden.

Die Polizei empfiehlt unbedingt das Tragen eines Schutzhelms. Helme können Leben retten und vor schweren Verletzungen schützen! Schutzkleidung kann zudem Hautverletzungen verhindern. Fahr- und Sicherheitstrainings können Fahrerinnen und Fahrer auf Ausnahmesituationen im Straßenverkehr vorbereiten.

   - Beim Kauf von Elektrokleinstfahrzeugen ist unbedingt auf das Vorhandensein einer Straßenzulassung zu achten. Insbesondere im Onlinehandel werden             regelmäßig auch Fahrzeuge ohne Zulassung angeboten, die nicht für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zulässig sind und entsprechend nur außerhalb      des öffentlichen Verkehrsraums genutzt werden dürfen, z.B. auf Privatgelände - hierzu zählen auch sogenannte Kinder-Scooter.

   - Darüber hinaus müssen sich Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer vor Fahrtantritt über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren, dies gilt      insbesondere für Kinder sowie Jugendliche bzw. deren Eltern. Das führen eines Elektorkleinstfahrzeugs (E-Scooter) ist zB. Erst ab einem Alter von 14 Jahren      zulässig.

  - Das Versicherungsjahr beginnt jedes Jahr am 01. März. In der Regel verlängern sich die Kfz-Haftpflichtversicherungen nicht automatisch wie bei Pkw, so dass     durch die Halter jedes Jahr eine neue Versicherungsplakette beschafft und angebracht werden muss. Dies wird regelmäßig vergessen und stellt bei einer      anschließenden Nutzung einen Verstoß gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz dar (Straftat), sowohl durch den Fahrer als auch durch den Halter!

Die Landespolizei Schleswig-Holstein stellt zudem einen Flyer mit den wichtigsten Regeln und Hinweisen im Zusammenhang mit E-Scootern zur Verfügung:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/POLIZEI/Verkehrssicherheit/Verhaltenstipps/EScooter/flyer_E_Scooter.pdf?_blob=publicationFile&v=2