Quickborn (em) Seit Freitag, 22. November, ist für den Lerchenweg, der wegen seines baulichen Zustands bereits jetzt nur für Anlieger befahrbar ist, eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet worden.

Die Straße ist voraussichtlich bis zum 20. Dezember nur noch von der Bahnstraße in Fahrtrichtung Grandweg befahrbar. Die Anlieger werden um Verständnis gebeten.