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Bad Segeberg

Mieterhöhung nach Modernisierung: Was Mieter und Vermieter wissen müssen

Bad Segeberg. In vielen Städten und Gemeinden – auch rund um Bad Segeberg – werden derzeit Gebäude modernisiert, energetisch saniert oder auf Barrierefreiheit umgerüstet. Für Mieter bedeutet das oft: Baulärm, Einschränkungen – und höhere Mieten. Doch nicht jede Modernisierung rechtfertigt automatisch eine Mieterhöhung. Rechtsanwalt Alexander-Georg Rackow erklärt, wann Vermieter die Kosten rechtmäßig auf die Miete umlegen dürfen, welche Rechte Mieter während der Bauarbeiten haben und wann sich ein Widerspruch lohnt. Was gilt als Modernisierung – und was nicht? Der Begriff „Modernisierung“ ist im Mietrecht (§ 555b BGB) genau festgelegt. Als Modernisierung gelten Maßnahmen, die den Wohnwert nachhaltig erhöhen (z. B. neues Bad, Balkon, Aufzug), Energie oder Wasser einsparen (z. B. neue Heizungsanlage, Dämmung) oder die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessern (z. B. Barrierefreiheit). Nicht dazu z
09.10.2025
Bad Segeberg

Aktuelle Entscheidung des AG München zum WEG-Recht: Zustimmung zur zweiten Balkontür

Bad Segeberg. Wer in einer Eigentumswohnung lebt, weiß: Das WEG-Recht hält so manche Überraschung bereit. Besonders wenn es um bauliche Veränderungen geht, prallen oft die Interessen der Gemeinschaft und die Wünsche einzelner Eigentümer aufeinander. Eine Frage, die immer wieder Streit auslöst, lautet: Muss die Wohnungseigentümergemeinschaft zustimmen, wenn ein Fenster zur Tür umgebaut oder eine zweite Balkontür geschaffen werden soll? Mit Urteil vom 27.05.2025 (Az.: 1293 C 26254/24) hat das Amtsgericht München hierzu eine klare Position bezogen – und zwar zugunsten des bauwilligen Eigentümers. WEG-Recht: Der konkrete Fall vor dem Amtsgericht München Ein Wohnungseigentümer wollte ein vorhandenes Fenster in eine Balkontür umbauen, um seine Wohnung komfortabler und heller zu gestalten. Die übrigen Eigentümer verweigerten ihre Zustimmung. Sie führten an, dass die Veränderung möglicherweise Probleme verursachen könne – beispielsweise im Hinb
02.10.2025
Bad Segeberg

Wenn ein Erbe plötzlich doch nicht mehr haftet – was das Urteil des LG Frankenthal für Sie bedeutet

Bad Segeberg. Ein Todesfall ist oft nicht nur emotional belastend, sondern bringt auch ganz praktische Fragen mit sich: Wer bezahlt die Beerdigung? Wer haftet für Schulden? Und was, wenn man erst nach der Erbschaft merkt, dass der Nachlass überschuldet war? In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Frankenthal (Az. 8 O 189/24, Urteil vom 27.02.2025) deutlich gemacht: Auch wenn man ein Erbe angenommen hat, kann man es unter bestimmten Bedingungen wieder „loswerden“. Kurz erklärt: Erbe annehmen, ausschlagen – oder anfechten? Wenn Sie von einem Erbfall erfahren, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie nehmen das Erbe an – automatisch oder ausdrücklich. Dann haften Sie auch für Schulden. Oder Sie schlagen es aus – das geht innerhalb von 6 Wochen, und zwar in schriftlicher oder notariell beglaubigter Form. Aber was passiert, wenn Sie ein Erbe versehentlich angenommen haben, weil Sie nicht wussten, dass es Schulden gibt? D
29.07.2025
Bad Segeberg

Altbau gekauft – und alles feucht?

17.07.2025
Kreis Segeberg

Achtung, Kreditnehmer! Viele Vorfälligkeitsentschädigungen sind unzulässig – lohnt sich jetzt ein genauer Blick in Ihren Vertrag?

Stellen Sie sich vor: Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder umschulden – der alte Kredit muss weg. Die Bank hält allerdings nochmal ordentlich die Hand auf: „Vorfälligkeitsentschädigung“ heißt das Zauberwort. Klingt erstmal sachlich – ist aber oft rechtswidrig erhoben. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt: Viele Kreditverträge enthalten fehlerhafte Angaben zur Berechnung dieser Entschädigung. Die Folge? Die Bank hat kein Recht, Geld zu verlangen. Was ist passiert? Zwei Verbraucher hatten ihre Immobilienkredite vorzeitig abgelöst. Die Bank verlangte dafür knapp 16.000 Euro – als Ausgleich für entgangene Zinsen. So weit, so bekannt. Doch der BGH hat nun bestätigt: Die Angaben im Vertrag zur Berechnung dieser Entschädigung waren schlicht unzureichend. Damit ist der Anspruch der Bank komplett weggefallen – die gezahlten Beträge müssen erstattet werden. Warum das wichtig für Sie ist In sehr vielen Immobiliendarlehen fehlt
07.07.2025