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Norderstedt

Baumschutzsatzung: Wie Baumschutz in Norderstedt funktioniert

Norderstedt. Jubiläum für die aktuelle Baumschutzsatzung der Stadt Norderstedt im September: In Kraft getreten ist die Baumschutzsatzung am 16. September 2016. Aus diesem Anlass veröffentlicht die Stadt Informationen zum Thema Baumfällungen. Generell galt und gilt: Der Erhalt von Bäumen ist angesichts des Klimawandels wichtig. Bäume tragen zu wichtigen Ökosystemleistungen wie etwa Luftqualitätsverbesserung, Klimaregulierung und der Schaffung von Lebensraum für Tierarten und Insekten bei. Aspekte wie Frucht- oder Laubfall zählen zu normalen Lebensäußerungen eines jeden Baumes - sie stellen keinen Grund für die Fällung eines Baumes dar. In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen in Schleswig-Holstein verboten. Für alle, die zum Herbst die Fällung von Bäumen planen, bietet die Stadt Norderstedt Informationen, um Anträge für Baumfällungen unter Berücksichtigung des Baumschutzes richtig einzureichen.
20.08.2026