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Kaltenkirchen

Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus

Kaltenkirchen (em) Anlässlich des Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar laden die KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen und ihr Trägerverein am Montag, den 27. Januar um 18.30 Uhr, herzlich zur inzwischen schon traditionellen Gedenkveranstaltung in den Ratssaal der Stadt Kaltenkirchen ein. Gemeinsam wollen wir an die Menschen erinnern, die während des NS-Regimes Verfolgung, Unmenschlichkeit und Schmerzen erleiden mussten und wir gedenken der vielen Millionen Menschen, die mit dem Kostbarsten zahlen mussten: ihrem Leben. Zudem möchten wir zum Anfang des Gedenkjahres 2025 und 80 Jahre nach der Befreiung vom Nationalsozialismus eine Standortbestimmung und Bilanz der Erinnerungskultur in Deutschland vornehmen. Dabei möchten wir auch nach aktuellen Herausforderungen fragen und einen Blick in die Zukunft richten. Dazu haben wir ausgewiesene Expert:innen eingeladen, welche die erinnerungskulturelle Entwicklung in Deutschland über viele Jahr
22.01.2025
Norderstedt

Präventionsstreifen der Polizeidirektion Bad Segeberg zeigen erneut Schwachstellen auf

Norderstedt (ots) - Die Präventionsbeamten der Polizeidirektion Bad Segeberg haben am Mittwoch (08.01.2025) wieder Wohnhäuser in Augenschein genommen, um bei den entsprechenden Objekten Bewohner für das Thema Einbruchschutz zu sensibilisieren und mit den Bewohnern in ein Gespräch zu kommen, um zukünftige Tatgelegenheiten zu minimieren. Initiiert durch erfahrene Präventionsbeamte der Polizeidirektion Bad Segeberg und unterstützt durch Kolleginnen und Kollegen des Polizeireviers Norderstedt inspizierten insgesamt fünf Teams in der Zeit zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr die Wohnhäuser im Norderstedter Stadtgebiet. Hierbei stellten sie drei unverschlossene Hauseingangstüren sowie 17 offenstehende Garagen und 12 offene Schuppen samt frei zugänglichen Wertgegenständen wie beispielsweise Gartengeräten oder Werkzeugen fest. Weiter entdeckten die Polizisten 13 Fenster in der Kippposition, obwohl sich zum Zeitpunkt der Feststellungen keine Personen im Haus aufgehalten hatten. Darüber hi
10.01.2025
Bad Segeberg

Aufbewahrungsfristen beachten - Bund der Steuerzahler berät

Neumünster/Bad Segeberg (em) Zum Jahresbeginn beginnt bei vielen Bürgern und Unternehmen auch das Aufräumen der Akten, sei es Papier oder die digitale Ablage. Aber nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erläutert die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und solche, die persönlich sinnvoll sind. Die Aufbewahrungspflicht für Selbstständige und Gewerbetreibende ist klar geregelt. Für sie gelten Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen zwischen sechs und zehn Jahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden sind oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, Rechnungen und Belege aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für Steuerpflichtige,
08.01.2025