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Bad Segeberg

Aufbewahrungsfristen -Was darf weg, was muss aufbewahrt werden?

Neumünster/Kreis Segeberg Zum Jahresbeginn steht bei vielen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen das Aufräumen von Akten an – ob in Papierform oder digital. Doch nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erklärt, welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten und welche Aufbewahrung auch aus persönlichen Gründen sinnvoll ist. Für Selbstständige und Gewerbetreibende sind die Aufbewahrungspflichten eindeutig geregelt. Geschäftsunterlagen müssen in der Regel zwischen sechs und zehn Jahren aufbewahrt werden. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen, das Inventar oder der Jahresabschluss erstellt, ein Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder versendet oder ein Buchungsbeleg entstanden ist. Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, bestimmte Unterlagen aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für Steuer
07.01.2026
Kaltenkirchen

Starker Jahresabschluss im Karate Dojo Kyotokan – Neue Anfängerkurse ab Januar

Kaltenkirchen. Mit einem äußerst erfolgreichen Jahresabschluss blickt das Karate Dojo Kyotokan e.V. Kaltenkirchen auf die vergangenen Wochen zurück. Prüfungen, Turniere, hochkarätige Lehrgänge und ein großes gemeinsames Abschlusstraining prägten das Jahresende und unterstrichen die lebendige Vereinsarbeit im Bereich des traditionellen Shotokan-Karate. Ein besonderer Höhepunkt war der zweite Lehrgang mit DJKB-Bundestrainer Thomas Schulze, der erneut im Kyotokan stattfand. In dessen Rahmen wurden erstmals Dan-Prüfungen im Kaltenkirchener Dojo abgenommen. Zwölf Karateka aus verschiedenen Vereinen stellten sich der anspruchsvollen Prüfung. Aus den Reihen des Kyotokan bestand Christian Korte erfolgreich die Prüfung zum 2. Dan. Für den Verein stellt dies einen wichtigen Entwicklungsschritt dar, da Dan-Prüfungen unter Leitung des Bundestrainers vor Ort eine besondere Anerkennung der kontinuierlichen Vereinsarbeit sind. Auch das traditionelle Nikolausturnier, das der K
23.12.2025
Quickborn

Quickborn lädt Bürger zum politischen Jahresabschluss ein

Die Stadt Quickborn lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zum feierlichen politischen Jahresabschluss am Montag, den 15. Dezember 2025, in den Artur-Grenz-Saal der Comenius-Schule ein. Nach der letzten Sitzung der Ratsversammlung, die ab 18.30 Uhr in der Mensa der Comenius-Schule stattfindet, beginnt ab 20 Uhr die gemeinsame Jahresabschlussfeier im Artur-Grenz-Saal, Am Freibad 3 bis 11, 25451 Quickborn. Die Gäste erwartet ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm, unter anderem mit musikalischen Beiträgen der Musikschule, einer Zauberdarbietung, der Ansprache der Bürgervorsteherin sowie des Bürgermeisters und feierlichen Ehrungen. Zum Abschluss wird der neue Quickborn-Film „Ich bin Quickborn“ präsentiert – ein emotionaler, etwa zehnminütiger Rückblick mit vielen bekannten Quickborner Gesichtern. Programm im Überblick: Auftritt der Musikschule Ansprache der Bürgervorsteherin Zauberdarbietung Ehrungen Ansprache des Bürgermeiste
12.12.2025
Norderstedt

Sozialwerk Norderstedt e.V. mit neuem Vorstand

Norderstedt. Am 26.11.2025 fand die jährliche Mitgliederversammlung des Sozialwerk Norderstedt e. V. statt. Der Vorstand und die Geschäftsstellenleiterin Jeannine Strozynski berichteten den Mitgliedern über das vergangene Jahr und stellten den Jahresabschluss 2024 vor. Der Kassenprüfer Arne Mann berichtete von der beanstandungsfreien Kassenprüfung, so dass der Vorstand von den Mitgliedern einstimmig für das Geschäftsjahr 2024 entlastet werden konnte. Weiterer Tagesordnungspunkt war die turnusmäßige Wahl des Vorstandes. Doris Vorpahl stellte sich aus persönlichen Gründen nicht mehr zur Wahl als Vorsitzende und wurde für ihre jahrelange und aufopferungsvolle Unterstützung des Vereins geehrt. In ihrer stellvertretenden Funktion überreichte Eva Gramsch Doris Vorpahl einen wunderschönen Blumenstrauß. Dann wurde es emotional: Doris Vorpahl überreichte ihrem alten Vorstandsteam zum Dank einen Weihnachtsstern. „Denn der Weihnachtsstern steht u. a. für Hoffnung un
03.12.2025
Norderstedt

"Erschreckender Bericht des Rechnungsprüfungsamtes - Jedes Unternehmen wäre längst pleite"

Norderstedt. „Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) für den Jahresabschluss 2024 der Stadt Norderstedt hat uns einmal wieder gnadenlos aufgezeigt, wo die Mängel in unserer Verwaltung liegen“, so kommentiert der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Mährlein die Vorlage in der gestrigen Sitzung der Stadtvertretung.  Unter dem Stichwort „Finanzkontrolle“ hatte die Norderstedter Politik auf FDP-Initiative hin bereits Anfang 2021 neun Maßnahmen beschlossen, mit denen die Transparenz und die Effizienz der Verwaltung verbessert werden sollten. „Leider ist seitdem in einigen Berei-chen erschreckend wenig passiert“, so Tobias Mährlein weiter. Immer noch stünde im Ergebnis der Prüfung, dass der Jahresabschluss nur mit Einschränkungen den gesetzlichen Vorschriften entspräche. „Wenn man sich durch die 132 Seiten des Berichtes durchgekämpft hat, dann ist man schon erschrocken, jedes Unternehmen wäre längst pleite“, so ergänzt der stellvertretende FDP-Fraktion
20.11.2025
Henstedt-Ulzburg

CDU Henstedt-Ulzburg blickt auf ein ereignisreiches Jahr zurück

Henstedt-Ulzburg.  Am Donnerstag trafen sich die Henstedt-Ulzburger Christdemokraten im Bürgerhaus zur Jahreshauptversammlung des Ortsverbandes. Michael Meschede und Julia Köster moderierten einen Rückblick auf die zahlreichen Veranstaltungen seit der letzten Mitgliederversammlung. In ihrem Bericht erinnerten die stellvertretende Ortsvorsitzende und der Schatzmeister an viele erfolgreiche Aktivitäten, darunter die erfolgreiche Unterstützung der Bundestagsabgeordneten Melanie Bernstein im Wahlkampf. Gut besucht waren unter anderem der Vortrag „Wildtiere in Not“, der Landtagsbesuch auf Einladung von Ole Plambeck MdL, das traditionelle Ostereiersuchen, das Grünkohlessen mit Ministerpräsident Daniel Günther, Fahrradtouren im Rahmen des Stadtradelns, eine Moorwanderung sowie gesellige Klönabende. Im Mai startete die CDU-Reisegruppe „Julia“ zu einer eintägigen Erkundungstour nach Schwerin, inklusive Fahrt mit dem „Petermännchenzug“ rund um das Schweriner Sch
04.11.2025
Bad Segeberg

Tafelstiftung "Wir helfen den Helfern!"

Bad Segeberg (em) Die Tafelstiftung Schleswig-Holstein-Hamburg tagte bei der Firma Möbel Kraft in Bad Segeberg. Die Herausforderungen im Tafelwesen bleiben groß und die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer leisten Bedeutendes. Der Kuratoriumsvorsitzende Professor Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz blickte auf das jüngst veranstaltete Charity Dinner im Radisson Blu Senator Hotel in Lübeck zurück und sprach von einem großartigen Event, das 65.112 Euro für die Tafelstiftung erlöste. Der Jahresabschluss 2024 mit einer Bilanzsumme von 256.000 Euro wurde einstimmig verabschiedet und der Vorstand erhielt genauso uneingeschränkt seine Entlastung. Der stellvertretende Kuratoriumsvorsitzende Karl Spethmann aus Bad Bramstedt trat genauso wie Stephan Richter aus Glücksburg nicht erneut zur Wahl als Kurator an. Professor Schmidt-Trenz verabschiedete Karl Spethmann und den ortabwesenden Stephan Richter innerhalb einer Laudatio mit einer Urkunde, die die jeweilige Leistung der Kuratore
14.03.2025
Bad Segeberg

Aufbewahrungsfristen beachten - Bund der Steuerzahler berät

Neumünster/Bad Segeberg (em) Zum Jahresbeginn beginnt bei vielen Bürgern und Unternehmen auch das Aufräumen der Akten, sei es Papier oder die digitale Ablage. Aber nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erläutert die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und solche, die persönlich sinnvoll sind. Die Aufbewahrungspflicht für Selbstständige und Gewerbetreibende ist klar geregelt. Für sie gelten Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen zwischen sechs und zehn Jahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden sind oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, Rechnungen und Belege aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für St
08.01.2025