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Kaltenkirchen

Mitmachen erwünscht: Neuwahl des Seniorenbeirats Kaltenkirchen

Kaltenkirchen. In diesem Jahr steht in Kaltenkirchen die Neuwahl des Seniorenbeirats an. Die letzte Wahl fand im Jahr 2021 statt; nun endet die vierjährige Amtszeit. Die Stadt Kaltenkirchen lädt alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Mitwirkung ein. Bewerbungen und Wahlvorschläge werden bis zum 12. September 2025 entgegengenommen. Der neue Seniorenbeirat wird aus 19 Mitgliedern bestehen – davon werden 10 gewählt, 9 weitere benannt. Wahlberechtigt, wählbar und benennbar sind alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Kaltenkirchen, die im Jahr 2025 das 60. Lebensjahr vollendet haben oder noch vollenden und nicht gemäß Gemeinde- und Kreiswahlgesetz von der Wahl ausgeschlossen sind. Die Wahl wird im Briefwahlverfahren durchgeführt. Alle Wahlunterlagen werden rechtzeitig bis spätestens 17. Oktober 2025 verschickt. Die ausgefüllten Stimmzettel müssen bis zum Wahltag, dem 6. November 2025, 10:00 Uhr, beim Wahlvorstand eingegangen sein. Zur Vorstellung der K
11.08.2025
Kaltenkirchen

Jugendbüro statt Stadtjugendpflege - Kleiner Name, große Wirkung

Kaltenkirchen (em) In Kaltenkirchen weht frischer Wind: Die bisher als Stadtjugendpflege bekannte Anlaufstelle für junge Menschen firmiert ab sofort unter dem neuen Namen Jugendbüro Kaltenkirchen. Mit der Umbenennung geht ein moderner Neustart des Bereichs einher, der junge Kaltenkirchenerinnen und Kaltenkirchener künftig noch gezielter und zeitgemäßer begleiten soll. Die neue Bezeichnung ist nicht nur ein anderes Etikett, sondern Ausdruck eines grundlegenden Aufbruchs. „Mit der Umbenennung wollen wir deutlich machen, dass wir als Stadtverwaltung noch näher an den Themen, Anliegen und Bedürfnissen junger Menschen dran sind“, betont Denise Funke, die bereits seit Herbst 2024 die Leitung des Bereichs übernommen hat. Sie bringt innovative Ideen und viel Engagement mit in ihre Arbeit – und stößt damit auch in der Verwaltung auf breite Unterstützung. Mit der kürzlich neu gewählten Jugendstadtvertretung hat die Stadt Kaltenkirchen die Chance genutzt, den Bereich Jugend neu aufzuste
27.05.2025
Kaltenkirchen

Spitze steht fest - Jugendstadtvertretung tagt erstmalig

Kaltenkirchen (em) Die neue Stadtjugendvertretung Kaltenkirchen ist im Amt und startet voller Motivation in die kommende Amtszeit. Mit frischen Ideen und großem Engagement wollen die gewählten Vertreterinnen und Vertreter die Interessen der jungen Menschen in Kaltenkirchen vertreten und aktiv mitgestalten.  Die erste konstituierende Sitzung hat stattgefunden und die 17 Jugendlichen haben ihre Führungskräfte gewählt. Geleitet wurde die Wahl von Bürgermeister Stefan Bohlen.  Vorsitzender Elias Lampe Stellvertretende: Jesse Toktas & Stella Mitterdiami „Wir freuen uns riesig, dass sich so viele Jugendliche bereit erklärt haben, Verantwortung zu übernehmen und sich für ihre Stadt einzusetzen. Jetzt haben sie sich strukturiert und sind handlungsfähig“, sagt Denise Funke, Leiterin des Jugendbüros Kaltenkirchen. „Die Jugendstadtvertretung ist ein wichtiger Motor für Jugendbeteiligung und gibt der jungen Generation eine starke Stimme im Rathaus“, ergänzt Stefan Bohlen. 
23.05.2025
Norderstedt

FDP gegen neue Satzung für eine Zweitwohnungsteuer in Norderstedt!

Norderstedt (em) Erneut muss das Thema „Zweitwohnungsteuer“ in der Sitzung der Stadtvertretung am kommenden Dienstag behandelt werden. Und schon wieder müssen sich Juristen, Verwaltung und die Norderstedter Politik mit einer neuen Satzung für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer beschäftigen. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig (OVG) hatte die im Jahre 2021 beschlossene Berechnungsgrundlage der Stadt Norderstedt für unwirksam erklärt.  „Was für ein Verwaltungs-Wahnsinn“, so kommentiert das der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Mährlein. „Bereits im Jahre 2019 hatte das OVG die bis dahin geltende Regelung kassiert, und jetzt schon wieder“, so Tobias Mährlein weiter. „Im Jahre 2024 hatten wir ganz 75 Bescheide für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer. Die Einnahmen von ca. 88.000 € rechtfertigen nicht annähernd den ganzen Ver-waltungsaufwand, der für die Erhebung der Steuer nötig ist!“ So müssten auch jetzt wieder rückwirkend die Bescheide geändert und die Vorauszahlungen ange
12.05.2025
Norderstedt

Neue Abwassergebühren seit 1. April - Abschlagszahlungen prüfen und anpassen

Norderstedt. Die Stadtvertretung hat Ende März eine Anpassung der Abwassergebühren für das Gebiet der Stadt Norderstedt beschlossen. Die Abwassergebühr ist infolgedessen mit Wirkung zum 1. April 2025 von bisher 2,12 Euro pro Kubikmeter auf 2,39 Euro pro Kubikmeter angehoben worden.  Die Stadt Norderstedt bittet alle Bürgerinnen und Bürger darum, die Höhe ihrer Abschlagszahlungen zu überprüfen und diese bei Bedarf eigenständig an die neue Gebühr anzupassen, um Nachzahlungen oder Überzahlungen zu vermeiden.  Für das Vorhalten und die Inanspruchnahme der zentralen und dezentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung und für die nach Paragraf 9 des Abwasserabgabengesetzes zu entrichtende Abwasserabgabe werden Gebühren erhoben. Diese richten sich nach der „Satzung über die Erhebung von Schmutzwassergebühren für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Norderstedt“ (Gebührensatzung Schmutzwasserbeseitigung).  Für Rückfragen steht das Betriebsam
04.05.2025