Bad Bramstedt (em) Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt erhalten jetzt und in den nächsten Tagen geänderte Steuer- und Gebührenbescheide für das Jahr 2016.

Die Stadt bittet darauf zu achten, dass sich nur die Straßenreinigungsgebühr geändert hat. In allen anderen Fällen gelten die Vorjahresbescheide und Rechnungen für die Abfallentgelte als Dauerbescheide auch für das Jahr 2016 fort.

Dauerbescheide werden grundsätzlich für die Grundsteuer, die Straßenreinigungsgebühr, die Hundesteuer und die Abfallbeseitigungsentgelte erteilt.