Manche Strafverfahren geraten nie ganz aus dem Blick. Auch wenn eine Tat Jahrzehnte zurückliegt, können neue Untersuchungsmethoden alte Spuren wieder bedeutsam machen. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu einem Mordfall aus dem Jahr 1992.
Der BGH hat mit Beschluss vom 21. September 2026, Az. 2 StR 377/26, eine Verurteilung wegen Mordes weitgehend bestätigt. Das teilte der Bundesgerichtshof in seiner Pressemitteilung Nr. 185/2026 vom 2.
Oktober 2026 mit. Nach den Feststellungen des Landgerichts Bonn war der Angeklagte für die Tötung einer jungen Frau in Bonn-Bad Godesberg verantwortlich. Die Ermittlungen waren im Zuge einer Cold-Case-Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen wieder aufgenommen worden. Weitere Untersuchungen von DNA-Spuren führten schließlich zur Ermittlung des Angeklagten.
Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten im Schuldspruch und im Strafausspruch. Nur in einem begrenzten Punkt muss neu entschieden werden: Das Landgericht hatte nicht über einen sogenannten Härteausgleich wegen einer früheren Verurteilung des Angeklagten entschieden. Dieser Punkt betrifft nicht die Frage, ob der Angeklagte wegen Mordes verurteilt bleibt, sondern die rechtliche Behandlung der Mindestverbüßungsdauer.
Was bedeutet „Cold Case“?
Als Cold Case werden häufig ältere ungeklärte Straftaten bezeichnet, bei denen die Ermittlungen zunächst nicht zu einer Anklage oder Verurteilung geführt haben. Solche Verfahren können später wieder aufgenommen werden, wenn neue Hinweise auftauchen oder alte Spuren mit besseren technischen Methoden ausgewertet werden können.
Gerade DNA-Spuren spielen dabei eine große Rolle. Spuren, die früher nicht oder nur eingeschränkt ausgewertet werden konnten, können mit moderner Technik neue Erkenntnisse liefern. Das bedeutet aber nicht, dass jedes alte Verfahren automatisch neu aufgerollt wird. Es braucht konkrete Ansätze, verwertbare Spuren und eine rechtlich tragfähige Beweislage.
Was prüft der BGH in der Revision?
Viele Menschen stellen sich eine Revision wie eine zweite komplette Hauptverhandlung vor. Das ist sie nicht. In der Revision wird grundsätzlich nicht noch einmal die gesamte Beweisaufnahme wiederholt.
Der Bundesgerichtshof prüft vor allem, ob das Urteil Rechtsfehler enthält.
Das kann zum Beispiel die Beweiswürdigung, die Anwendung des Strafrechts, Verfahrensfragen oder die Strafzumessung betreffen. Wenn der BGH keinen durchgreifenden Rechtsfehler findet, bleibt das Urteil bestehen. Wenn ein Fehler nur einen Teil betrifft, kann auch nur dieser Teil aufgehoben werden.
Genau das ist hier geschehen: Die Verurteilung selbst blieb weitgehend bestehen. Nur der Punkt des Härteausgleichs muss nochmals verhandelt und entschieden werden.
Warum solche Verfahren für Betroffene belastend sind
Cold-Case-Verfahren sind für alle Beteiligten besonders belastend.
Angehörige können nach vielen Jahren erneut mit den Ereignissen konfrontiert werden. Beschuldigte sehen sich mit lange zurückliegenden Vorwürfen und komplexen Beweismitteln konfrontiert. Zeugen müssen sich möglicherweise an sehr alte Vorgänge erinnern.
Umso wichtiger ist eine sorgfältige Verfahrensführung. DNA-Spuren können sehr starke Beweismittel sein, müssen aber richtig gesichert, untersucht und in den Gesamtzusammenhang eingeordnet werden. Auch bei schweren Vorwürfen gilt: Ein Strafverfahren muss rechtsstaatlich geführt werden, und jede Seite hat eigene Verfahrensrechte.
Fazit
Die Entscheidung des BGH zeigt, dass schwere Straftaten auch nach Jahrzehnten noch aufgeklärt werden können. Sie zeigt aber ebenso, dass Revisionen eine besondere Funktion haben: Sie kontrollieren das Urteil rechtlich, ohne die gesamte Hauptverhandlung einfach zu wiederholen.
Für Beschuldigte, Zeugen und Angehörige ist es deshalb entscheidend, früh zu verstehen, welche Rechte, Pflichten und Möglichkeiten in welcher Verfahrensphase bestehen.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Er wurde redaktionell erstellt und mit Hilfe von KI sprachlich bearbeitet
