Bad Segeberg (em) Mit Befund vom 10. März bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) das hoch pathogene Influenza A Virus des Subtyps H5 bei einem Bussard, der in der Gemeinde Högersdorf tot aufgefunden und vom Kreisveterinäramt beprobt worden war.

Infolge dessen mussten erneut Teile des Kreises Segeberg mit einem Radius von mindestens drei Kilometern um den Fundort als Sperrbezirk bzw. mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Fundort als Beobachtungsgebiete ausgewiesen werden.

Eine entsprechende „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest durch Wildvögel im Kreis Segeberg“ ist am 14. März veröffentlicht worden und tritt am 15. März in Kraft. U. a. dürfen gehaltene Vögel in dem Sperrbezirk zunächst nicht aus den Beständen und im Beobachtungsgebiet zunächst nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden. Halterinnen und Halter von Hunden und Katzen haben sicherzustellen, dass diese auch in diesem Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen.

Die Sperrbezirke Segeberger See und Umgebung sowie Itzstedter See und Umgebung und ein Teil des daraus resultierenden Beobachtungsgebietes konnten nach Ablauf der vorgegebenen Fristen wieder aufgehoben werden.

Nun bestehen im Kreis Segeberg noch drei Sperrbezirke:
• Wakendorf I und Umgebung
• Högersdorf und Umgebung
• und Bad Bramstedt/Hitzhusen und Umgebung
Daneben bestehen im Kreis Segeberg mittlerweile insgesamt vier Beobachtungsgebiete.

71 der 95 Gemeinden des Kreises Segeberg liegen damit derzeit noch ganz oder teilweise in den Restriktionszonen.

Einzelheiten zu den festgelegten Restriktionszonen des Kreises Segeberg sind der im Internet des Kreises Segeberg veröffentlichten Karte zu entnehmen.

Es sind bisher sowohl der hochpathogene Subtyp H5N5 als auch der hochpathogene Subtyp H5N8 des aviären Influenza-A Virus mehrfach bei Wildvögeln im Kreis Segeberg nachgewiesen worden. Die Fundorte sind über das gesamte Kreisgebiet verteilt.

Eine Verringerung des Ansteckungsrisikos für Hausgeflügel oder Wildvögel ist bei der aktuellen Seuchenlage im gesamten Kreis Segeberg nicht erkennbar.

Unverändert gelten deshalb auch außerhalb von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten die strengen Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleine Geflügelbestände und das Aufstallungsgebot im Kreis Segeberg, wie im gesamten Land Schleswig-Holstein, uneingeschränkt weiter.

Die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen und des Aufstallungsgebotes sollen weiterhin verhindern, dass das Geflügelpestvirus in die Hausvogelbestände eingetragen wird.

Bürgerinnen und Bürger können wie bisher tot aufgefundene Wasservögel, Greifvögel und sog. Aasfresser (Krähen, Möwen) den jeweiligen örtlichen Ordnungsbehörden melden. Das Kreisveterinäramt ist zu den üblichen Geschäftszeiten über das Bürgertelefon (Tel.: 04551 951 211) zu erreichen. Sollte außerhalb der Geschäftszeiten die Erreichbarkeit nicht gegeben sein, besteht in dringenden Fällen auch die Möglichkeit, das Kreisveterinäramt über den Fund toter Vögel durch die Rettungsleitstelle (Tel.: 112) zu informieren.