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Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Das Ausbildungsjahr beginnt - das sollten Auszubildende und Eltern beachten!
Kreis Segeberg. Mit dem Ausbildungsstart im August und September kommt viel Neues auf junge Menschen zu - dazu gehört auch die erste Lohnabrechnung. Eine Frage, die sich Auszubildende häufig stellen: "Muss ich jetzt Steuern zahlen?"
Die Antwort: "Grundsätzlich ja, auch eine Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtig." erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg. Da die Ausbildungsvergütung aber häufig unter dem Grundfreibetrag liegt, fallen in der Praxis nicht immer Steuern an. Es hängt vom Einzelfall ab, ob von der monatlichen Ausbildungsvergütung tatsächlich Lohnsteuer einbehalten wird. Ist dies der Fall, behält der Arbeitgeber diese monatlich ein und führt sie an das Finanzamt ab.
Belege sammeln lohnt sich
Wer Steuern zahlt, kann sich diese gegebenenfalls über die Einkommensteuererklärung zurückerstatten lassen. Insbesondere Belege und Quittungen für Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Ausbildung anfallen, sollten v
04.09.2025
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Bund der Steuerzahler rät: Homeoffice-Pauschale clever nutzen
Bad Segeberg/Neumünster. Auch im Steuerjahr 2025 können Berufstätige mit Homeoffice-Tagen kräftig Steuern sparen, rät der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster/Segeberg und viele nutzen diesen Vorteil bislang nicht vollständig aus.
Dank der zum 1. Januar 2025 verlängerten und angepassten Homeoffice-Pauschale können Steuerpflichtige bis zu 1.260 Euro jährlich absetzen – das entspricht 210 Homeoffice-Tagen à 6 Euro. Die Pauschale wird direkt in der Steuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt und gilt unabhängig davon, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist.
Was ist neu in 2025?
Seit diesem Jahr wurde die Pauschale deutlich erweitert:
Der Maximalbetrag wurde von 1.000 Euro auf 1.260 Euro erhöht.
Die Tagespauschale stieg von 5 auf 6 Euro.
Auch Teilzeitbeschäftigte und Studierende können die Pauschale ansetzen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
„Gerade für Beschäftigte, die nicht die 1.230-Euro-Grenze
06.08.2025
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Steuererklärung 2024: Bis 31. Juli muss sie beim Finanzamt sein
Der Stichtag rückt näher: Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2024 verpflichtet ist und dabei auf die Hilfe von Steuerprofis verzichtet, muss diese bis zum 31. Juli 2025 ans Finanzamt übermitteln. Wer den Termin verstreichen lässt, muss unter Umständen mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Wer muss, wer kann, wer sollte – und für wen gelten andere Fristen für die Abgabe der Steuererklärung: Der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg klärt auf.
Wer sich bei der Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, hat deutlich mehr Zeit: In diesen Fällen endet die Abgabefrist erst am 30. April 2026.
Grundsätzlich kann jeder eine Steuererklärung abgeben. Und wer nicht dazu verpflichtet ist, sollte dennoch handeln: „Wir empfehlen vor allem Erwerbstätigen, generell eine Steuererklärung abzugeben“, betont der BdSt-Bezirksvorsitzende Hans-Peter Küchenmeister. Denn häufig können gera
10.06.2025
Bund der Steuerzahler
Wichtige Unterlagen gut aufbewahren – Für die Zukunft vorsorgen
Bad Segeberg (em) Wer Elterngeld beantragen, einen Kindergartenplatz sichern oder BAföG für die Kinder beantragen möchte, wird früher oder später aufgefordert, Nachweise über Einkommen oder Lebensumstände vorzulegen. Auch im Pflegefall oder bei der Beantragung der eigenen Rente ist der Nachweis früherer Beschäftigungen oft unerlässlich.
„Zwar speichert die Deutsche Rentenversicherung viele Daten zentral, doch nicht immer ist die Erwerbsbiografie vollständig dokumentiert“, warnt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster-Segeberg. Um Nachteile zu vermeiden, sollten daher bestimmte Dokumente sorgfältig und langfristig aufbewahrt werden. Dazu gehören insbesondere:
• Arbeitsverträge und Kündigungen
• Gehaltsabrechnungen
• Sozialversicherungsunterlagen
• Nachweise über Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Krankheit
• Studiennachweise und Exmatrikulationsbescheinigungen
Auch Rechnungen und Quittungen für größere A
30.04.2025
Bund der Steuerzahler
Steuerersparnis durch Fort- und Weiterbildung
Bad Segeberg (em) Fort- und Weiterbildung wird nicht nur durch beruflichen Aufstieg belohnt, sondern auch mit steuerlichen Vergünstigungen. Wenn die Weiterbildung direkt mit der beruflichen Tätigkeit zu tun hat, gelten die entstehenden Kosten als Werbungskosten. Der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg rät, das in der Steuererklärung anzugeben und dadurch Steuern zu sparen.
Dazu gehören beispielsweise Kursgebühren, Fachliteratur, Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Fortbildung anfallen, sowie gegebenenfalls Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Auch Seminare oder Webinare, die zur Verbesserung Ihrer beruflichen Qualifikation beitragen, zählen dazu.
Ein wichtiger Vorteil: Diese Steuerersparnis kann die persönliche Steuerlast deutlich senken. Besonders bei höheren Weiterbildungskosten lohnt sich die genaue Prüfung, ob und in welchem Umfang diese Kosten steuerlich absetzbar sind. Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen aufzubewah
27.03.2025
Kleines Theater am Markt
#2025 - Krimi-Kost der anderen Art mit Mathias Richling
Wahlstedt (em) Was haben Donald Trump, Wladimir Putin und Olaf Scholz – außer, dass sie in der Politik tätig sind - gemeinsam? Nicht viel, würde man meinen. Viel mehr meint Mathias Richling und nimmt sie ins Fadenkreuz. Er vermutet dunkle Machenschaften.
Der begnadete Kabarettist und Parodist hat das Polit-Trio in seinem neuen Programm „#2025“, das am Donnerstag, 27. März, ab 20 Uhr im Kleinen Theater am Markt in Wahlstedt über die Bühne geht, sogar zur Fahndung ausgeschrieben. Seiner Meinung nach ist die Opferliste lang: Wähler fühlen sich getäuscht und Steuerzahler um ihr sauerverdientes Geld betrogen. Selbst die Klima-Kleber sind mit ihrem Latein am Ende.
Gut, dass sich der Wortwitz-Papst der dubiosen Begebenheiten annimmt. Er kann im Laufe der Ermittlungen weitere Verdächtige aus dem Hut zaubern: Von Alice Weidel und Greta Thunberg über Robert Habeck und Annalena Baerbock bis zu Markus Lanz und Oliver Pocher.
Wie passt das alles zusammen? Der mit allen
24.03.2025
Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V.
Steuertipps - Das ändert sich in 2025
Bad Segeberg (em) In einer kostenlosen Broschüre informiert der Bund der Steuerzahler (BdSt) über die Steueränderungen 2025. Darauf weist der BdSt-Bezirksverband Neumünster-Segeberg hin.
Wie in jedem Jahr müssen sich die Steuerzahler auch 2025 auf zahlreiche Änderungen im Steuerrecht einstellen. Die wichtigsten Änderungen von A bis Z werden jetzt in einer aktuellen Broschüre des Bundes der Steuerzahler dargestellt. Viele Steuertipps runden die rund 30-seitige Broschüre ab.
BdSt-Bezirksverbandsvorsitzender Hans-Peter Küchenmeister rät, das kostenlose Heft beim Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V. unter Tel. 0431 990165-0 oder per Mail über schleswig-holstein@steuerzahler-sh.de anzufordern.
24.01.2025
Bund der Steuerzahler
Aufbewahrungsfristen beachten - Bund der Steuerzahler berät
Neumünster/Bad Segeberg (em) Zum Jahresbeginn beginnt bei vielen Bürgern und Unternehmen auch das Aufräumen der Akten, sei es Papier oder die digitale Ablage. Aber nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erläutert die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und solche, die persönlich sinnvoll sind.
Die Aufbewahrungspflicht für Selbstständige und Gewerbetreibende ist klar geregelt. Für sie gelten Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen zwischen sechs und zehn Jahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden sind oder der Buchungsbeleg entstanden ist.
Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, Rechnungen und Belege aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für St
08.01.2025