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Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Nutzungsdauer von Computer-Hard- und Software: Abschreibung in einem Jahr
Segeberg/Neumünster. Für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter kann eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster/Segeberg. Grundlage hierfür sind die Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26. Februar 2021 sowie vom 22. Februar 2022.
Die Regelung betrifft sowohl Computerhardware als auch Betriebs- und Anwendersoftware. Hierzu zählen unter anderem Desktop-PCs, Notebooks, Tablets, Server, Peripheriegeräte sowie Standard- und Individualsoftware. Ebenfalls erfasst werden beispielsweise ERP-Software, Warenwirtschaftssysteme sowie Software zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung.
Durch die Annahme einer einjährigen Nutzungsdauer können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten grundsätzlich bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vollständig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Das BMF-Schreiben von 2022 hat explizit klargestellt,
07.07.2026
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Nach 22 Jahren ehrenamtlichem Engagement - Hans-Peter Küchenmeister zum Ehrenmitglied ernannt
25.06.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Steuererklärung 2025: Jetzt zu viel gezahlte Steuern zurückholen
Bad Segeberg/ Neumünster. Wer zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückhaben will, muss eine Steuererklärung machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin.
Da die Erstellung der Steuererklärung für viele eine Herausforderung darstellt, bietet der BdSt umfassende Unterstützung. Hilfestellung, praktische Tipps und verständliche Erläuterungen enthält die aktuelle Broschüre „Steuererklärung für Arbeitnehmer 2025“.
„Wir empfehlen allen Steuerzahlern, sich zu informieren und unsere kostenlose Broschüre anzufordern“, sagt der Vorsitzende des BdSt-Bezirksverbands, Hans-Peter Küchenmeister. Die Broschüre kann beim Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V. telefonisch unter 0431 990165-0 oder per E-Mail an schleswig-holstein@steuerzahler-sh.de bestellt werden.
Die Broschüre dient als praktischer Leitfaden für die Steuererklärung und unterstützt dar
08.05.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Steuererklärung 2025 - Frühe Abgabe bringt meist keinen Vorteil
Die Steuererklärung für 2025 kann ab dem 1. Januar 2026 beim Finanzamt eingereicht werden. Eine besonders frühe Abgabe führt jedoch in der Regel nicht zu einer schnelleren Bearbeitung oder zu einer früheren Steuererstattung. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin.
Die Finanzämter beginnen bundesweit erst ab Mitte März mit der Bearbeitung der Steuererklärungen. Ein Grund dafür ist die bundeseinheitliche Software zur Steuerveranlagung. Sie steht den Finanzbehörden erst ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung.
Hinzu kommt, dass der Finanzverwaltung zuvor häufig noch nicht alle notwendigen Daten vorliegen. Arbeitgeber, Versicherungen und Rentenversicherungsträger haben bis Ende Februar Zeit, steuerlich relevante Informationen elektronisch zu übermitteln. Dazu zählen unter anderem Lohnsteuerbescheinigungen, Krankenversicherungsbeiträge und Rentenbezugsmitteilungen.
Wer seine Steuererklärung zu früh abgibt, riskiert un
23.01.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Aufbewahrungsfristen -Was darf weg, was muss aufbewahrt werden?
Neumünster/Kreis Segeberg Zum Jahresbeginn steht bei vielen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen das Aufräumen von Akten an – ob in Papierform oder digital. Doch nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erklärt, welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten und welche Aufbewahrung auch aus persönlichen Gründen sinnvoll ist.
Für Selbstständige und Gewerbetreibende sind die Aufbewahrungspflichten eindeutig geregelt. Geschäftsunterlagen müssen in der Regel zwischen sechs und zehn Jahren aufbewahrt werden. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen, das Inventar oder der Jahresabschluss erstellt, ein Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder versendet oder ein Buchungsbeleg entstanden ist.
Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, bestimmte Unterlagen aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für Steuer
07.01.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Vorausgefüllte Steuererklärung - Komfort mit Grenzen
Die Finanzverwaltung stellt Steuerzahlern über ELSTER bereits vorliegende Daten elektronisch zur Verfügung. Diese können in die eigene Einkommensteuererklärung übernommen werden, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster-Segeberg. Das spart Zeit und verringert Übertragungsfehler.
Doch trotz des Komforts bleibt eine zentrale Aufgabe bestehen: Prüfen! Die Finanzverwaltung übernimmt zwar, was ihr gemeldet wurde, doch Fehler sind möglich. Und viele steuermindernde Positionen fehlen von vornherein – etwa Werbungskosten wie Fahrtkosten oder Arbeitsmittel, Kinderbetreuungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder spezielle Sonderausgaben. Wer die vorausgefüllten Daten einfach unbesehen bestätigt, verschenkt oft bares Geld.
Die VaSt ist also ein sinnvolles Hilfsmittel, erleichtert den Einstieg in die Steuererklärung und sorgt für eine einheitliche Datenbasis zwischen Steuerzahler und Finanzamt. Wer allerdings wirklich Steuern sparen mö
27.10.2025
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Das Ausbildungsjahr beginnt - das sollten Auszubildende und Eltern beachten!
Kreis Segeberg. Mit dem Ausbildungsstart im August und September kommt viel Neues auf junge Menschen zu - dazu gehört auch die erste Lohnabrechnung. Eine Frage, die sich Auszubildende häufig stellen: "Muss ich jetzt Steuern zahlen?"
Die Antwort: "Grundsätzlich ja, auch eine Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtig." erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg. Da die Ausbildungsvergütung aber häufig unter dem Grundfreibetrag liegt, fallen in der Praxis nicht immer Steuern an. Es hängt vom Einzelfall ab, ob von der monatlichen Ausbildungsvergütung tatsächlich Lohnsteuer einbehalten wird. Ist dies der Fall, behält der Arbeitgeber diese monatlich ein und führt sie an das Finanzamt ab.
Belege sammeln lohnt sich
Wer Steuern zahlt, kann sich diese gegebenenfalls über die Einkommensteuererklärung zurückerstatten lassen. Insbesondere Belege und Quittungen für Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Ausbildung anfallen, sollten v
04.09.2025
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Bund der Steuerzahler rät: Homeoffice-Pauschale clever nutzen
Bad Segeberg/Neumünster. Auch im Steuerjahr 2025 können Berufstätige mit Homeoffice-Tagen kräftig Steuern sparen, rät der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster/Segeberg und viele nutzen diesen Vorteil bislang nicht vollständig aus.
Dank der zum 1. Januar 2025 verlängerten und angepassten Homeoffice-Pauschale können Steuerpflichtige bis zu 1.260 Euro jährlich absetzen – das entspricht 210 Homeoffice-Tagen à 6 Euro. Die Pauschale wird direkt in der Steuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt und gilt unabhängig davon, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist.
Was ist neu in 2025?
Seit diesem Jahr wurde die Pauschale deutlich erweitert:
Der Maximalbetrag wurde von 1.000 Euro auf 1.260 Euro erhöht.
Die Tagespauschale stieg von 5 auf 6 Euro.
Auch Teilzeitbeschäftigte und Studierende können die Pauschale ansetzen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
„Gerade für Beschäftigte, die nicht die 1.230-Euro-Grenze
06.08.2025
