Stadtmagazin
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Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

So sichern Sie sich mehr Netto vom Brutto!

Beim monatlichen Lohnsteuerabzug werden häufig zu viele Steuern gezahlt. Ein Grund liegt darin, dass mögliche Freibeträge auf der elektronischen Lohnsteuerkarte nicht vermerkt sind. Wer sein monatliches Nettogehalt erhöhen möchte hat die Möglichkeit, einen Freibetrag beim Finanzamt zu beantragen, darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg hin. Viele Ausgaben lassen sich von der Steuer absetzen. Häufig wird daher Monat für Monat zu viel Lohnsteuer vorausgezahlt. Diese zu viel gezahlte Lohnsteuer erhält der Steuerzahler dann erst lange Zeit später über die Einkommensteuererklärung zurück. Wer nicht so lange warten möchte, kann bereits vorweg die Lohnsteuerermäßigung beantragen, sodass die entsprechenden Kosten beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, und das monatliche Nettogehalt höher ausfällt. Der Antrag muss auf einem amtlichen Formular gestellt werden, erläutert BdSt-Bezirksverbandsvorsitzender Hans-Pet
21.11.2025
Stadt Neumünster

Neumünster verzichtet auf Hundesteuermarken

Neumünster. Bisher wurden Hundesteuermarken für jeden im Stadtgebiet gemeldeten Hund ausgegeben. Zwecks Bürokratieabbaus und Digitalisierung der Bearbeitung der Hundesteuerfälle schafft die Stadt Neumünster die Hundesteuermarken rückwirkend zum 01.07.2025 ab.  Hundesteuermarken, die bereits herausgegeben wurden und sich im Besitz des Hundehalters bzw. der Hundehalterin befinden, dürfen vom Halsband des Hundes entfernt werden. Eine Rückgabe der Hundesteuermarken an die Abteilung Steuern und Abgaben ist nicht erforderlich. In Schleswig-Holstein gilt die Kennzeichnungspflicht für Hunde. Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen elektronisch gekennzeichnet werden. Die Tierärztin oder der Tierarzt setzt dafür einen etwa reiskorngroßen Mikrochip unter der Haut des Hundes ein. Der Transponder muss dem ISO-Standard 11784 entsprechen und mit einem der ISO-Norm 11785 entsprechenden Lesegerät abgelesen werden können. Die Mikrochipnummer ist der Hundesteueranmeld
29.07.2025
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Steuerzahlergedenktag: Von 1 Euro bleiben nur 47,1 Cent

Neumünster/Segeberg. Der Steuerzahlergedenktag 2025 war am Sonntag, den 13. Juli. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster-Segeberg erläutert, dass ab 00:49 Uhr die Bürgerinnen und Bürger dann wieder für ihr eigenes Portemonnaie arbeiten. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschafteten, haben sie – rein rechnerisch – in Form von Steuern und Abgaben an öffentliche Kassen abgeführt.  Damit liegt die Einkommensbelastungsquote für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer-Haushalt in diesem Jahr bei voraussichtlich 52,9 Prozent. Diese Prognose hat das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) auf Basis repräsentativer Haushaltsumfragen des Statistischen Bundesamts vorgelegt. Diese Quote lässt sich auch in Form einer Münze ausdrücken: Von jedem verdienten Euro gehen 52,9 Cent an den Staat bzw. die öffentlichen Kassen – nur 47,1 Cent bleiben zur freien Verfügung. Die prognostizierte Einkommensbelastungsquote
14.07.2025
Bund der Steuerzahler Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Weihnachtszeit ist Spendenzeit

Neumünster (em)Gerade in der Weihnachtszeit ist die Spendenbereitschaft besonders hoch. Neben der guten Tat lohnt sich das Spenden auch steuerlich, weiß der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg. Denn Geld und Sachspenden für gemeinnützige und steuerbegünstigte Zwecke sind in der Steuererklärung in der Anlage Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abzugsfähig. Voraussetzung für die Anerkennung von Spenden als Sonderausgaben ist jedoch, dass die Spende freiwillig und ohne Erwartung einer Gegenleistung erfolgt. Außerdem muss die Geld -oder Sachspende unmittelbar den steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken des jeweiligen Vereins oder einem sogenannten Zweckbetrieb zugeführt werden.  Bei Spenden bis einschließlich 300 Euro genügt ein Einzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug, aus dem die Spende hervorgeht, erläutert BdSt-Bezirksverbandsvorsitzender Hans-Peter Küchenmeister. Dies gilt auch oft
10.12.2024
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Das Ausbildungsjahr beginnt - das sollten Auszubildende und Eltern beachten!

Mit dem Ausbildungsstart im August und September kommt viel Neues auf junge Menschen zu - dazu gehört auch die erste Lohnabrechnung. Eine Frage, die sich Auszubildende häufig stellen: "Muss ich jetzt Steuern zahlen?"   Die Antwort: "Grundsätzlich ja, auch eine Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtig." erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg. Da die Ausbildungsvergütung aber häufig unter dem Grundfreibetrag liegt, fallen in der Praxis nicht immer Steuern an. Es hängt vom Einzelfall ab, ob von der monatlichen Ausbildungsvergütung tatsächlich Lohnsteuer einbehalten wird. Ist dies der Fall, behält der Arbeitgeber diese monatlich ein und führt sie an das Finanzamt ab.   Belege sammeln lohnt sich Wer Steuern zahlt, kann sich diese gegebenenfalls über die Einkommensteuererklärung zurückerstatten lassen. Insbesondere Belege und Quittungen für Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Ausbildung anfallen, sollten von Anfang
29.08.2024
Bund der Steuerzahler

Bund der Steuerzahler nimmt kommunale Unternehmen ins Visier

Neumünster (em) Der Bezirksbeirat Neumünster/Segeberg des Bundes der Steuerzahler lädt zu einer spannenden Informationsveranstaltung ein: "Können Kommunen unternehmerisch handeln?“  Die Veranstaltung findet am Freitag, den 19. April 2024 um 17:00 Uhr im Holsten Congress Center (HCC) in Neumünster statt. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) setzt sich kontinuierlich für einen effizienten und verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern ein. Dabei geht es nicht nur darum, Steuerverschwendung aufzudecken, sondern auch positive Entwicklungen zu unterstützen. Die Veranstaltung beschäftigt sich mit dem unternehmerischen Handeln von Kommunen am Beispiel der Holstenhallen Neumünster. Ein Impulsvortrag von Dirk Iwersen, Geschäftsführer der Holstenhallen GmbH, wird Einblicke in die Wirtschaftlichkeit dieser Einrichtung geben. In einer anschließenden Podiumsdiskussion mit Jörg Bülow, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages (SHGT),
09.04.2024
Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V.

Was Sie über die Steueränderungen 2024 wissen müssen

Kreis Segeberg/Neumünster (em) In einer kostenlosen Broschüre informiert der Bund der Steuerzahler (BdSt) über bereits beschlossene und noch in der Diskussion befindliche Steueränderungen 2024. Darauf weist der BdSt-Bezirksverband Neumünster-Segeberg hin.  Wie in jedem Jahr müssen sich die Steuerzahler auch 2024 auf zahlreiche Änderungen im Steuerrecht einstellen. Die wichtigsten Änderungen von A bis Z werden jetzt in einer aktuellen Broschüre des Bundes der Steuerzahler dargestellt. In einem separaten Kapitel wird auf Regelungen eingegangen, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befinden. Dazu zählt insbesondere auch das geplante Wachstumschancengesetz.  Ein Steuertipp zur Besteuerung von Fotovoltaikanlagen rundet die rund 30-seitige Broschüre ab. BdSt-Bezirksverbandsvorsitzender Hans-Peter Küchenmeister rät, das kostenlose Heft beim Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V. unter Tel. 0431 990165-0 anzufordern.
29.01.2024