Norderstedt (em) Am Wochenende 15. bis 17. April wird das Osterfest gefeiert. Dabei werden traditionell, zumeist am Ostersonnabend, die Osterfeuer entzündet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Allgemeine Ordnungsaufgaben in der Norderstedt Stadtverwaltung weisen darauf hin, dass das Abbrennen von Osterfeuern nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist und dass alle Osterfeuer rechtzeitig vorher angemeldet werden müssen.

Wer ein Osterfeuer abbrennt, muss sich nach der Stadtverordnung der Stadt Norderstedt über die Benutzung von Feuer und brandgefährlichen Geräten im Freien richten. Im Detail kann diese Verordnung im Internet auf der Seite der Stadt Norderstedt ( www.norderstedt.de ) unter Bürgerinfo/Suchbegriff Feuer machen eingesehen werden.

Am Karfreitag (14. April) sollten keine Osterfeuer entzündet werden, um dem „stillen Charakter“ des Feiertages Rechnung zu tragen. Alle Osterfeuer müssen bis zum 12. April schriftlich angemeldet werden. Dies ist vor allem wichtig, damit Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte in Norderstedt einen Überblick über die Osterfeuer vor Ort bekommen. Die Anmeldung kann per Brief oder per E-Mail (ordnungsamt@norderstedt.de) zu erfolgen.

Die Anmeldungen werden geschickt an:
Rathaus Norderstedt
Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben (Zimmer 109)
Rathausallee 50
22846 Norderstedt