Norderstedt. Zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 30. Juni 2023 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Die Stadt bittet alle Erziehungsberechtigten, die schulpflichtigen Kinder ab Mittwoch, 1. November, von jeweils 8 bis 12 Uhr in der zuständigen Grundschule vorzustellen. Der genaue Termin wurde beziehungsweise wird den Erziehungsberechtigten durch die zuständige Grundschule mitgeteilt. Hier erfolgt auch die schulärztliche Untersuchung.

Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde sowie gegebenenfalls die Sorgerechtsbescheinigung des Kindes vorzulegen. Erziehungsberechtigte, die eine Einschulung an einer anderen Grundschule als an der für ihr Kind zuständigen Grundschule wünschen, haben dies bis Mittwoch, 15. November, der Wunsch-Schule mitzuteilen. 

Kinder, die nach dem 30. Juni 2018 geboren sind – sogenannte Kann-Kinder – können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Schuljahresbeginn 2024/2025 in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen geistigen, seelischen und körperlichen Voraussetzungen nachweislich erfüllen.