Norderstedt. Mit dem Beginn des Herbstes beginnen viele Bäume, Laub abzuwerfen. Das Laub muss aufgesammelt werden, damit zum Beispiel keine siele verstopfen. Die Mitarbeitenden des Betriebsamtes der Stadt Norderstedt übernehmen die Reinigung und die Laubabfuhr überall dort, wo diese Reinigungspflicht nicht ausdrücklich auf Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer übertragen wurde. Entlang der meisten Straßen in Norderstedt sind die Anliegerinnen und Anlieger für die Reinigung zuständig. Eine Übersicht über die Straßen, in denen dies der Fall ist, ist auf der Homepage der Stadt Norderstedt unter www.norderstedt.de/straßenreinigungssatzung zu finden.

Dort, wo es die Satzung vorschreibt, müssen Gehwege, begehbare Seitenstreifen und Radwege von den Eigentümerinnen und Eigentümern angrenzender Grundstücke gereinigt und von Laub befreit werden. Weiterhin sind sie dazu verpflichtet, entlang vieler Straßen diese bis zur Fahrbahnmitte zu reinigen, inklusive der Kfz-Stellplätze. Die Einhaltung der Pflichten wird von Wegewarten der Stadt kontrolliert.

Das Laub von Bäumen kann über den Biobehälter, Saisonbiobehälter und den Zusatzsack für Bioabfall entsorgt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Laub nicht nass eingefüllt wird, da sonst der Inhalt bei Kälte festfrieren kann und somit die Leerung erschwert. Zusätzlich stellt das Betriebsamt bei Bedarf zwei Kubikmeter „Big Bags“ für Laub zur Verfügung. Die Abholung und Entsorgung eines Big Bags durch das Betriebsamt kostet 55 Euro. „Big Bags“ können auf dem Wertstoffhof an der Friedrich-Ebert-Straße 76 oder im Rathaus (1. Stock, Betriebsamt) zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.

Eine kostenfreie Entsorgung von Laub (und auch sperrigem Strauchgut) wird ab November vom Betriebsamt angeboten, und zwar vom 4. November bis 21. Dezember, montags bis freitags von 8 bis 14.30 Uhr sowie sonnabends von 8 bis 13 Uhr. Das Laub kann auf dem „Schotterparkplatz“ gegenüber des Kulturwerks am See (beim Stadtpark) abgegeben werden. Säcke und Beutel, die zur Anlieferung genutzt wurden, sind wieder mitzunehmen.

Die Stadt Norderstedt weist darauf hin, dass das zusammengefegte Straßenlaub weder auf die Fahrbahn, noch in die Sielabläufe gefegt werden darf – dies aus gutem Grund: Laub, das in die Sielabläufe gelangt, verstopft diese und sorgt dafür, dass das Wasser nicht mehr ordnungsgemäß ablaufen kann und zu Überschwemmungen führen kann. Sollte eine Straße unter Wasser stehen, ist die Sielbereitschaft des Betriebsamtes bei Notfällen unter der Telefonnummer 0152 / 049 546 23 erreichbar.

Weitere Informationen zur Straßen- und Gehwegreinigungspflicht gibt es auf der Homepage des Betriebsamtes der Stadt Norderstedt unter www.betriebsamt-norderstedt.de/Straßen-und-Gehwegreinigung.