Norderstedt (em) Am Wochenende vom 8. bis 10. April wird das diesjährige Osterfest gefeiert. Dabei werden traditionell, zumeist am Ostersonnabend, die Osterfeuer entzündet. Die Stadt Norderstedt, Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben, weist darauf hin, dass das Abbrennen von Osterfeuern nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Zudem müssen alle Osterfeuer rechtzeitig vorher bei der Stadtverwaltung angezeigt werden.

Alle Osterfeuer müssen bis zum 4. April schriftlich angezeigt werden. Dies ist vor allem wichtig, damit Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte in Norderstedt einen Überblick über die Osterfeuer vor Ort bekommen. Die Anmeldung kann per Brief oder per E-Mail (ordnungsamt@norderstedt.de) erfolgen. Die Anmeldungen per Brief werden geschickt an:

Stadtverwaltung Norderstedt
Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben (Zimmer 109)
Rathausallee 50
22846 Norderstedt

Wer ein Osterfeuer abbrennt, muss zwingend die Verordnung der Stadt Norderstedt über die Benutzung von Feuer und brandgefährlichen Geräten im Freien berücksichtigen. Diese Verordnung kann im Internet auf der Seite der Stadt Norderstedt (www.norderstedt.de) unter Bürgerinfo/Suchbegriff „Feuer machen“ eingesehen werden.

Im Zusammenhang mit dem Entzünden von Osterfeuern wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass am Karfreitag (7. April) alle öffentlichen Veranstaltungen verboten sind, um dem „stillen Charakter“ des Feiertages Rechnung zu tragen.