Quickborn (em) Die Stadt Quickborn informiert, dass das Land Schleswig-Holstein die Anschaffung und Installation einer Solarkollektoranlage mit maximal 900 Euro fördert.
 

Antragsberechtigt sind: Natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein sowie Gemeinnützige Organisationen

Pro Haushalt oder Organisation ist nur ein Antrag zulässig. Die Installation und Inbetriebnahme ist nachweislich durch ein Fachunternehmen durchzuführen. Voraussetzung für die Förderung des Landes Schleswig-Holstein ist der Nachweis der entsprechenden BAFA-Förderung für die Solarkollektoranlage.

Die Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Anträge sind ausschließlich online über die Einstiegsseite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig Holstein (http://serviceportal.schleswig-holstein.de) zu beantragen. Für die Antragstellung werden über die Laufzeit der Förderrichtlinie (1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2026) in regelmäßigen Abständen Antragszeitfenster zur Verfügung gestellt. 

Für Rückfragen zu dieser oder weiteren Förderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an foerdermittelmanagement@quickborn.de an Frau Heidrun Köllmann.