Quickborn (em) Die Stadt Quickborn informiert, dass das Land Schleswig-Holstein investive Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität im Tourismus fördert. Hierzu zählen insbesondere die insektenfreundliche, regionaltypische Umgestaltung von Außenanlagen, der Austausch vorhandener Außenbeleuchtung gegen insekten- und fledermausverträgliche Beleuchtung, das Aufstellen von Insektenhotels oder die Anlage von naturnahen Kleingewässern.
Antragsberechtigt sind:
- Betreibende von Campingplätzen und touristisch genutzten Bauernhöfen
- Betreibende von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben
- Lokale Tourismusorganisationen
Die förderfähigen Ausgaben von mindestens 5.000 Euro werden bis zu 80% bezuschusst. Zuwendungsanträge sind schriftlich an das Tourismusreferat im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein als Bewilligungsstelle zu richten. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an: foerdermittelmanagement@quickborn.de