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Bad Segeberg

Steuererklärung 2025: Jetzt zu viel gezahlte Steuern zurückholen

Bad Segeberg/ Neumünster. Wer zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückhaben will, muss eine Steuererklärung machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin. Da die Erstellung der Steuererklärung für viele eine Herausforderung darstellt, bietet der BdSt umfassende Unterstützung. Hilfestellung, praktische Tipps und verständliche Erläuterungen enthält die aktuelle Broschüre „Steuererklärung für Arbeitnehmer 2025“. „Wir empfehlen allen Steuerzahlern, sich zu informieren und unsere kostenlose Broschüre anzufordern“, sagt der Vorsitzende des BdSt-Bezirksverbands, Hans-Peter Küchenmeister. Die Broschüre kann beim Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V. telefonisch unter 0431 990165-0 oder per E-Mail an schleswig-holstein@steuerzahler-sh.de bestellt werden. Die Broschüre dient als praktischer Leitfaden für die Steuererklärung und unterstützt dar
08.05.2026
Bad Segeberg

Freie Fahrt an der Unterführung am Landratspark“ ab 08. Mai

Bad Segeberg. Die Stadt Bad Segeberg freut sich, die bevorstehende Fertigstellung der Baumaßnahme „Unterführung am Landratspark“ bekanntzugeben. Die Sperrung der Straße wird bis zum Abend des kommenden Freitag, 08.05.2026, vollständig zurückgebaut. Im Anschluss stehen allen Verkehrsteilnehmenden wieder sämtliche Fahrtrichtungen sowie die Rampe zur B 206 uneingeschränkt zur Verfügung. In den vergangenen Monaten wurde die Unterführung umfassend modernisiert und insbesondere für den Radverkehr sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger deutlich aufgewertet. Durch die Neuordnung des Radverkehrs auf der Straße konnten die Gefahrenpunkte im Bereich der Rampe zur B 206 sowie an der Parkpalette nachhaltig entschärft werden. Für Fußgängerinnen und Fußgänger stehen nun auf beiden Seiten der Unterführung komfortable Fußwege und barrierefreie Straßenquerungen zur Verfügung. Zwei neue Podeste sowie mehrere Sitzgelegenheiten entlang der Strecke zwischen Südstadt
06.05.2026
Bad Segeberg

Aussage gegen Aussage im Strafverfahren – wie Gerichte wirklich entscheiden

Bad Segeberg. Wer eine Vorladung erhält oder bereits Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, stellt oft sehr schnell die gleiche Frage: *Was passiert eigentlich, wenn es keine Beweise gibt – sondern nur zwei widersprüchliche Aussagen?* Gerade im allgemeinen Strafrecht, etwa bei Körperverletzung, Bedrohung oder auch im Zusammenhang mit Vorwürfen im privaten Umfeld, kommt diese Konstellation häufiger vor, als man denkt. Für einen erfahrenen Strafverteidiger ist genau das ein zentraler Angriffspunkt.  ⚖️ Was bedeutet „Aussage gegen Aussage“ überhaupt? Von einer klassischen „Aussage-gegen-Aussage“-Situation spricht man, wenn im Strafverfahren im Kern nur zwei Personen beteiligt sind – etwa der Beschuldigte und der mutmaßlich Geschädigte – und keine weiteren belastbaren Beweismittel existieren. Das Gericht steht dann vor der schwierigen Aufgabe, zu entscheiden, welche Darstellung glaubhaft ist. Viele Betroffene gehen davon aus, dass in solchen F
05.05.2026