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Neumünster

Besuch aus unserer Partnerstadt Koszalin

Neumünster. Im Rahmen der Werbung für die Stadt Koszalin sowie der Berufsschule ZS 10 (Fachrichtung: Automechanik) plante Herr Lisniewski, ein Lehrer der Berufsschule, eine Reise rund um die Ostsee, bei der er unter anderem durch die Partnerstädte von Koszalin fahren möchte. Die Initiative steht unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters der Stadt Koszalin.  Ziel der Reise: Öffentlichkeitsarbeit über soziale Medien und Presse sowie Werbung für die Stadt Koszalin und die Schule ZS 10. Die Reise erfolgt mit einem schulischen Polonez Truck Baujahr 1989. Herr Lisniewski reist allein, ohne technisches Begleitteam, und übernachtet ausschließlich im Fahrzeug. Geplant ist außerdem eine Facebook-Seite oder eine Berichterstattung über die Schulwebsite. Sein Reiseplan sieht wie folgt aus: Koszalin → Schwedt → Neubrandenburg → Neumünster → Gladsaxe → Nordkap → Seinäjoki → Trakai Herr Lisniewski startete am Samstag, 04. Juli 2026 in Koszal
09.07.2026
Bad Segeberg

Nutzungsdauer von Computer-Hard- und Software: Abschreibung in einem Jahr

Segeberg/Neumünster. Für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter kann eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster/Segeberg. Grundlage hierfür sind die Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26. Februar 2021 sowie vom 22. Februar 2022. Die Regelung betrifft sowohl Computerhardware als auch Betriebs- und Anwendersoftware. Hierzu zählen unter anderem Desktop-PCs, Notebooks, Tablets, Server, Peripheriegeräte sowie Standard- und Individualsoftware. Ebenfalls erfasst werden beispielsweise ERP-Software, Warenwirtschaftssysteme sowie Software zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung. Durch die Annahme einer einjährigen Nutzungsdauer können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten grundsätzlich bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vollständig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Das BMF-Schreiben von 2022 hat explizit klargestellt,
07.07.2026
Bad Segeberg

Florian Rohwer weiterhin Bezirksschornsteinfeger für Hartenholm

Kreis Segeberg. Florian Rohwer bleibt bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk Hartenholm. Seine neue Bestellungsperiode beginnt am 1. Juli 2026.  Rohwer ist seit dem 1. Juli 2019 für den Kehrbezirk Hartenholm zuständig. Der Kehrbezirk umfasst unter anderem die Orte Bark, Bimöhlen, Fredesdorf, Hartenholm, Hasenmoor, Heidmühlen, Schmalfeld, Struvenhütten und Todesfelde.  „Ich freue mich sehr über das entgegengebrachte Vertrauen und darauf, die Menschen in meinem Kehrbezirk auch in den kommenden sieben Jahren begleiten und unterstützen zu dürfen. Der persönliche Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern sowie die abwechslungsreichen Aufgaben machen den Beruf besonders“, sagt Florian Rohwer.  Gemeinsam möchte er auch weiterhin dazu beitragen, dass Feuerungsanlagen sicher betrieben werden und Fragen rund um den Brandschutz kompetent beantwortet werden. Herr Rohwer hat einen sehr guten Mitarbeiter.  Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeg
01.07.2026