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Neumünster
Kunterbunter Straßenflohmarkt in Neumünster-Tungendorf
Neumünster/Tungendorf. Am Samstag, den 12. September 2026, verwandelt sich die Nelkenstraße in Neumünster-Tungendorf von 9 bis 15 Uhr in eine bunte Flohmarktmeile. Der Förderverein der Kindertagesstätte Nepomuk lädt zum „Kunterbunten Straßenflohmarkt" ein – dem Nachholtermin für den ursprünglich im Juni geplanten Markt.
Ob Stöbern oder selbst Verkaufen: Jeder Interessierte ist eingeladen, sich einen eigenen Stand aufzubauen. Für die kleinen Besucher gibt es zahlreiche Highlights, darunter eine Hüpfburg, eine Rollbahn, Glitzer- und Airbrush-Tattoos, eine Ballonkünstlerin sowie das „Glückslos" mit attraktiven Sachpreisen.
Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt: Bratwurst und Hot Dogs stehen bereits auf dem Speiseplan. Anbieter von Eis, Crêpes oder ähnlichen Leckereien können sich für einen eigenen Stand melden – zwei Starkstromanschlüsse stehen zur Verfügung.
Wichtig: Kommerzielle Verkäufer sind nicht zugelassen, und der Markt ist ausdrück
21.07.2026
Kaltenkirchen
„Cast Me!" 2026: dodenhof sucht neue Gesichter für den Laufsteg – gemeinsam mit Bruce Darnell
21.07.2026
Henstedt-Ulzburg
Fit für den Schulwechsel – Englisch spielend leicht lernen!
Henstedt-Ulzburg. Der Wechsel auf die weiterführende Schule steht bevor? In diesem Ferienkurs wiederholen und erweitern Kinder spielerisch ihre Englischkenntnisse aus der Grundschule. Mit Spielen, kreativen Aktionen und viel Spaß gewinnen sie mehr Sicherheit für den Englischunterricht in der 5. Klasse.
Die VHS Henstedt-Ulzburg bietet diesen Kurs in den Sommerferien vom 10. bis 14.08.2026, Montag bis Freitag, von 10:00 bis 12:00 Uhr an. Die Gebühr beträgt 85,00 Euro. (Kurs-Nr. AZ610.41)
Anmeldungen online unter www.vhs-hu.de.
20.07.2026
Bad Segeberg
Internetvertrag mit 24 Monaten Laufzeit: Warum Kunden genau hinschauen müssen
Internet- und Telefonverträge gehören zu den Dingen, die viele Menschen möglichst schnell erledigen möchten. Ein Schreiben des Anbieters, ein beworbenes Paket, ein scheinbar passender Tarif – und schon ist ein Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen. Später stellt sich dann oft die Frage: Hätte es nicht auch eine kürzere Laufzeit geben müssen? Und hätte der Anbieter darauf ausdrücklich hinweisen müssen?
Der Bundesgerichtshof hat dazu mit Urteil vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) eine für Verbraucher wichtige Entscheidung getroffen. Es ging um § 56 Abs. 1 Satz 2 Telekommunikationsgesetz. Danach müssen Anbieter von Telekommunikationsdiensten Verbrauchern grundsätzlich auch einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anbieten. Der BGH entschied jedoch: Der Anbieter muss diese 12-Monats-Variante nicht in gleicher Weise wie den beworbenen 24-Monats-Vertrag anbieten und auch nicht zwingend im selben Werbeschreiben ausdrücklich
16.07.2026