Stadtmagazin
Stadtmagazin

Artikel

Bad Segeberg

Der Wilde Westen mitten in der Fußgängerzone „Eine Stadt spielt Karl May“

Bad Segeberg. Am Samstag, den 8. August 2026, verwandelt sich die Bad Segeberger Innenstadt wieder in eine lebendige Kulisse aus dem Wilden Westen. Unter dem beliebten Motto „Eine Stadt spielt Karl May“ erwartet Einheimische sowie treue Karl-May-Fans ab 10 Uhr Aktionen für die ganze Familie. Organisiert wird der Aktionstag von der Tourist-Info der Stadt Bad Segeberg in enger Kooperation mit der Kalkberg GmbH. Gemeinsam holen die Partner die Faszination der Karl-May-Spiele direkt vom Stadion in die Fußgängerzone und bieten Tanzdarbietungen und Country-Musik. Das absolute Highlight für alle Fans: Das Ensemble der diesjährigen Karl-May-Inszenierung „Im Tal des Todes“ kommt um 11 Uhr direkt aus dem Freilichttheater in die Fußgängerzone. Bei einer exklusiven Autogrammstunde an insgesamt fünf Stationen stehen unter anderem Alexander Klaws, Bastian Semm und weitere Stars der Spiele für Unterschriften und persönliche Begegnungen bereit. Die Geschäfte der Innenst
22.07.2026
Diakonie Altholstein

Wohnungslosenhilfe Kreis Segeberg informiert über Umgang mit Mietschulden

(Bad Segeberg) Die Wohnungslosenhilfe Kreis Segeberg der Diakonie Altholstein lädt am Mittwoch, 22. Juli 2026, von 16.30 bis 18.00 Uhr zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung in die Lübecker Straße 10-12 in Bad Segeberg ein. Unter dem Titel „Mietschulden: Was muss und kann ich tun?!" richtet sich das Angebot an Mieter*innen aus der Region. Die Berater*innen zeigen, wie Mietschulden entstehen und welche Folgen drohen: fristlose Kündigung, Räumungsklage, Zwangsräumung. Im Mittelpunkt stehen Wege, das Mietverhältnis zu retten, der Kontakt zu Vermieter*innen sowie Unterstützungsmöglichkeiten wie Beratungskostenbeihilfe, Prozesskostenhilfe, Rechtsschutzversicherung, Jobcenter, Sozialamt und Wohngeld. Grundlage ist die 20-jährige Erfahrung der Beratungsstelle in Wohnungsnotfällen im Kreis Segeberg: Viele Notlagen ließen sich vermeiden, hätten Betroffene frühzeitig die richtigen Informationen gehabt. Der Zugang ist ohne Anmeldung möglich. Für Rückfragen
20.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Internetvertrag mit 24 Monaten Laufzeit: Warum Kunden genau hinschauen müssen

Internet- und Telefonverträge gehören zu den Dingen, die viele Menschen möglichst schnell erledigen möchten. Ein Schreiben des Anbieters, ein beworbenes Paket, ein scheinbar passender Tarif – und schon ist ein Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen. Später stellt sich dann oft die Frage: Hätte es nicht auch eine kürzere Laufzeit geben müssen? Und hätte der Anbieter darauf ausdrücklich hinweisen müssen? Der Bundesgerichtshof hat dazu mit Urteil vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) eine für Verbraucher wichtige Entscheidung getroffen. Es ging um § 56 Abs. 1 Satz 2 Telekommunikationsgesetz. Danach müssen Anbieter von Telekommunikationsdiensten Verbrauchern grundsätzlich auch einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anbieten. Der BGH entschied jedoch: Der Anbieter muss diese 12-Monats-Variante nicht in gleicher Weise wie den beworbenen 24-Monats-Vertrag anbieten und auch nicht zwingend im selben Werbeschreiben ausdrücklich
16.07.2026
Bad Segeberg

Gerettet!

15.07.2026
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein

Kreishandwerkerschaft Mittelholstein bestätigt Vorstand einstimmig

15.07.2026

Bad Segeberg

Kreis Segeberg

Schleswig-Holstein