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Frischer Wind im Rathaus - Die Jugend ist zurück
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Jugendstadtvertretung: Nachwuchs gesucht
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Stadt Kaltenkirchen
Kaltenkirchen schließt kommunale Wärmeplanung ab
Kaltenkirchen. Am 25. November hat die Stadtvertretung den kommunalen Kälte- und Wärmeplan beschlossen. Damit verfügt Kaltenkirchen über eine Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040.
Der Abschluss verzögerte sich aufgrund gesetzlicher Änderungen und zusätzlicher Informationspflichten, Bürgermeister Stefan Bohlen informierte die Öffentlichkeit im Mai darüber.
Umso größer ist nun die Erleichterung, den Einwohnerinnen und Einwohnern, Unternehmen und Interessierten einen verlässlichen Fahrplan an die Hand geben zu können.
Bürgermeister Stefan Bohlen: „Wir sind guter Dinge, dass der erste Schritt in Richtung klimaneutrale Wärmeversorgung abgeschlossen ist. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Unternehmen nun eine erste Orientierung, wie sich Kaltenkirchen zukunftsfähig aufstellen kann.“
Der rund 150 Seiten starke Endbericht weist für Kaltenkirchen einen jährlichen Wärmebedarf von 210 GWh aus. Daraus entstehen im
19.12.2025
Amtliche Bekanntmachung
Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung
26.11.2025
Amtliche Bekanntmachung
Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO-), des § 45 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes SchleswigHolstein (StrWG), des § 2 Abs. 1 und des § 6 Abs. 1 bis 5 und Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) und des § 6 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen vom 25.09.2019, sämtlich in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 25.11.2025 folgende Änderungssatzung erlassen:
Artikel 1 – Satzungsänderungen
§ 4 der Gebührensatzung erhält folgende Fassung:
§ 4 Grundstücksbegriff und öffentliche Last
(1) Für den Grundstücksbegriff findet § 5 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaltenkirchen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Im Einzelfall kann die Stadt bei der Gebührenfestsetzung und -erhebung von diesem Grundstücksbegriff abweichen, wenn es die Gebühre
26.11.2025
Freiwillige Feuerwehr Kaltenkirchen
Mehr Einsatzmöglichkeiten durch neue Drehleiter
Kaltenkirchen. Die Freiwillige Feuerwehr Kaltenkirchen konnte im Rahmen einer feierlichen Übergabe eine neue Drehleiter offiziell in den Dienst stellen und den neuen Anbau der Feuerwache einweihen.
Die Stadt Kaltenkirchen hat in den vergangenen Jahren umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung der örtlichen Gefahrenabwehr umgesetzt. Bereits Ende 2022 begann die Vorbereitung auf den Krisenfall eines möglichen flächendeckenden Stromausfalls. Hierfür wurden unter anderem 700 Feldbetten, verschiedene Notstromaggregate, mobile Heizungen sowie mobile Tankstellen angeschafft. Während die Aggregate und Tankstellen auf dem Gelände des Bauhofes lagern, wurde für die übrigen Materialien ab dem 1. April 2023 eine zusätzliche Lagerhalle angemietet.
Am 28. Februar 2023 beschloss die Stadtvertretung, die Feuerwache zu erweitern. Geplant waren drei zusätzliche Stellplätze, zwei Lagerräume, eine Umkleide sowie neue WC-Anlagen. Nach dem Kick-Off-Gespräch und Baubeginn am 10. Oktob
24.11.2025
Stadt Kaltenkirchen
Kaltenkirchen sucht Ehrenamtshelden "Machen Sie Vorschläge"
Die Stadt Kaltenkirchen verleiht zum 23. Mal die Auszeichnung für herausragende ehrenamtliche Verdienste. Die Ehrung findet im Rahmen des Neujahrsempfangs 2026 statt. Hierfür bittet die Stadt alle Einwohnerinnen und Einwohner um Vorschläge.
Wer kann vorgeschlagen werden?
Vorgeschlagen werden können Erwachsene, Kinder, Jugendliche sowie Gruppen, deren Engagement über das übliche Maß hinausgeht oder die sich über einen langen Zeitraum freiwillig eingebracht haben – etwa in der Kinder- und Jugendarbeit, Schule, Kultur, Sport, Soziales oder im kirchlichen Bereich.
Auch bereits eingereichte, bislang nicht berücksichtigte Vorschläge können erneut eingereicht werden.
Was soll der Vorschlag enthalten?
Die Vergabekommission benötigt eine aussagekräftige Begründung, warum die vorgeschlagene Person oder Gruppe geehrt werden soll.
Eine bloße Aufzählung von Ämtern genügt nicht. Belege wie Presseartikel, Berichte oder ähnliche Unterlagen können ger
10.10.2025
