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"Wir sind eure Jugendstadtvertretung"
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Frischer Wind im Rathaus - Die Jugend ist zurück
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Jugendstadtvertretung: Nachwuchs gesucht
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Stadt Kaltenkirchen
Umbauarbeiten im Rathaus - Ratssaal vorübergehend geschlossen
Kaltenkirchen. Im Rathaus der Stadt Kaltenkirchen starten in Kürze umfangreiche Umbau- und Sanierungsarbeiten. Betroffen sind sowohl der Ratssaal als auch das Bürger-Service-Büro im Erdgeschoss.
Während der Bauarbeiten wird das Bürger-Service-Büro vorübergehend in den Ratssaal verlegt. Aus diesem Grund steht der Ratssaal für Sitzungen und Veranstaltungen voraussichtlich bis Ende August 2026 nicht zur Verfügung. Die Umbau-arbeiten sollen nach aktuellem Stand bis zum 4. September 2026 abgeschlossen sein.
Mehrere politische Sitzungen werden deshalb an andere Veranstaltungsorte verlegt. Die Stadtvertretung tagt im Bürgerhaus, die Ausschüsse finden überwiegend im Sitzungsraum des Rathauskellers statt. Eine Ausnahme bildet die Verbandsversammlung des Schulverbandes, die in der Gemeinschaftsschule am Marschweg stattfindet.
Folgende Termine und Orte sind betroffen:
• 01.06.2026 – Jugend-, Sport-, Bildungs- und Kulturausschuss im Sitzungsraum R
28.05.2026
Stadt Kaltenkirchen
Kaltenkirchen schließt kommunale Wärmeplanung ab
Kaltenkirchen. Am 25. November hat die Stadtvertretung den kommunalen Kälte- und Wärmeplan beschlossen. Damit verfügt Kaltenkirchen über eine Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040.
Der Abschluss verzögerte sich aufgrund gesetzlicher Änderungen und zusätzlicher Informationspflichten, Bürgermeister Stefan Bohlen informierte die Öffentlichkeit im Mai darüber.
Umso größer ist nun die Erleichterung, den Einwohnerinnen und Einwohnern, Unternehmen und Interessierten einen verlässlichen Fahrplan an die Hand geben zu können.
Bürgermeister Stefan Bohlen: „Wir sind guter Dinge, dass der erste Schritt in Richtung klimaneutrale Wärmeversorgung abgeschlossen ist. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Unternehmen nun eine erste Orientierung, wie sich Kaltenkirchen zukunftsfähig aufstellen kann.“
Der rund 150 Seiten starke Endbericht weist für Kaltenkirchen einen jährlichen Wärmebedarf von 210 GWh aus. Daraus entstehen im
19.12.2025
Amtliche Bekanntmachung
Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung
26.11.2025
Amtliche Bekanntmachung
Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO-), des § 45 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes SchleswigHolstein (StrWG), des § 2 Abs. 1 und des § 6 Abs. 1 bis 5 und Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) und des § 6 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen vom 25.09.2019, sämtlich in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 25.11.2025 folgende Änderungssatzung erlassen:
Artikel 1 – Satzungsänderungen
§ 4 der Gebührensatzung erhält folgende Fassung:
§ 4 Grundstücksbegriff und öffentliche Last
(1) Für den Grundstücksbegriff findet § 5 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaltenkirchen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Im Einzelfall kann die Stadt bei der Gebührenfestsetzung und -erhebung von diesem Grundstücksbegriff abweichen, wenn es die Gebühre
26.11.2025
