Quickborn (em) Die Stadt Quickborn informiert, dass das Land Schleswig-Holstein die Anschaffung und Installation von stationären Batteriespeichersystemen mit maximal 750 Euro fördert.

Antragsberechtigt sind:

· Natürliche Personen

· Gemeinnützige Organisationen

· Freiberuflich tätige und natürliche Personen

· Klein- und Kleinstunternehmer

Pro Person und Unternehmer ist nur ein Antrag für einen Batteriespeicher möglich.

Die Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Anträge sind ausschließlich online über die Einstiegsseite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig Holstein (http://serviceportal.schleswig-holstein.de) zu beantragen.

Für Rückfragen zu dieser oder weiteren Förderungen wenden Sie sich bitte per
E-Mail an fördermittelmanagement@quickborn.de an Frau Heidrun Köllmann