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Neumünster

Kommunalaufsicht genehmigt Haushalt 2026 mit Auflagen und Kürzungen

Neumünster. Am 22. Dezember 2025 hat die Kommunalaufsicht im Innenministerium in Kiel den Genehmigungserlass zu dem von der Ratsversammlung am 30. September 2025 beschlossenen Haushalt 2026 übermittelt. Die Verwaltung hat damit für das Jahr 2026 grundsätzliche Planungssicherheit, während in anderen Kommunen noch grundlegend über den Haushalt beraten werden muss.  Die Kreditermächtigung für die Finanzierung von Investitionen im Jahr 2026 wird für Neumünster um 5,5 Mio. € (von 33,5 Mio. € auf 28 Mio. €) und die Summe der Verpflichtungsermächtigungen um 5,8 Mio. € (von 20,8 Mio. € auf 15 Mio. €) begrenzt. Verpflichtungsermächtigungen befähigen die Stadt, im laufenden Jahr Aufträge auszulösen (z.B. Bauvergaben und Fahrzeugbestellungen), die erst in den kommenden Jahren kassenwirksam werden. Die Stadt Neumünster ist, wie die überwiegende Anzahl der Kommunen in Land und Bund, aktuell und auch perspektivisch nicht in der Lage, alle Aufwendungen durch
16.01.2026
Neumünster

Mit Schwung „Sicher von und nach Wittorf radeln“!

Henstedt-Ulzburg. Mit dem Förderprojekt „Sicher von und nach Wittorf radeln!“ wird nach Maßgaben der gesamtstädtischen Konzepte und Überlegungen eine schnelle, sichere und durchgängige Radwegeverbindung entlang der geplanten Radroute von Wittorf in die Innenstadt mit Anbindung an Padenstedt umgesetzt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Zufriedenheit bei der Fahrradnutzung zu vergrößern. Schülerinnen und Schüler der Grundschule Wittorf sowie der Holstenschule profitieren durch die Umsetzung des Förderprojekts, da beide Schulen unmittelbar an der Radroute liegen.  Gefördert wird diese Maßnahme aus Mitteln der Nationalen Klimaschutz Initiative. Im Jahr 2025 wurde mit der Umgestaltung der Wiesenstraße zur Fahrradstraße der erste Abschnitt der insgesamt vier Kilometer langen Fahrradroute fertiggestellt. Die Stadt Neumünster bereitet derzeit die Umsetzung der verbleibenden Baumaßnahmen vor.  Sofern die Witterung es zu
16.01.2026
Norderstedt

Neue Hebesätze der Grundsteuer können erst nach Beschluss zum Haushalt 2026/2027 rechtswirksam werden

Norderstedt. Mit Beschluss vom 16.12.2025 hat die Norderstedter Stadtvertretung beschlossen, für die Grundsteuer B aus Gründen der Veranlagungsgerechtigkeit differenzierte Hebesätze anzuwenden. Die Differenzierung bezieht sich auf die Nutzung der jeweiligen Grundstücke. Zum einen gibt es die Wohngrundstücke und zum andern die Nichtwohngrundstücke.  Durch die Differenzierung wird es bei den Wohngrundstücken (Grundstücke, die ausschließlich für Wohnzwecke genutzt werden) ab 2026 zu einer Absenkung der Grundsteuer kommen. Mit der noch ausstehenden Beschlussfassung der Politik zum Grundhaushalt 2026/2027, wird der neue Hebesatz dann rückwirkend zum 01.01.2026 rechtswirksam. Die folgende Umsetzung der Hebesatzänderung durch die Verwaltung erfordert jedoch noch erheblichen zeitlichen Aufwand. Jüngste Aussagen in den Medien, wonach die neuen Gebührenbescheide demnächst durch die Stadt verschickt werden, treffen nicht zu. Die Stadt bittet die Bürgerinnen und Bürger
14.01.2026