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Henstedt-Ulzburg

Wohin mit dem Weihnachtsbaum?

Henstedt-Ulzburg. Für die Entsorgung der Tannenbäume stehen in der Gemeinde 2026 wieder zahlreiche Sammelplätze zur Verfügung. Der Standort auf dem Wertstoffcontainer-Stellplatz in der Wilstedter Straße entfällt wie bereits im Vorjahr aufgrund der dortigen Arbeiten zum Ausbau der Straße. Die Abholung erfolgt am Montag, 12. Januar, und am Mittwoch, 14. Januar, an den folgenden Sammelplätzen: Montag, 12. Januar 2026 Hohenbergen/Wendekehre Pumpstation Am Wöddel Düstelstücken/Parkplatz links Bürgermeister-Steenbock-Straße Höhe Nummer 30 Schäferberg/Einmündung Beckersbergstraße Pommernstraße/Ecke Hirschberger Straße Jahnstraße/Ecke Nordring Beckersbergring/hinter Haus Nummer 99 Parkstreifen Groß-Sabiner-Ring  Eichberg/Parkbucht vor Schweriner Straße 19-23 Schulstraße/Ecke Wismarer Straße vor Trafohaus Moorland/Parkstreifen vor Nummer 1 b/c Emma-Gärtner-Straße/Grünfläche vor Sichtschutzwand (vor Nummer 7) Götzbe
29.12.2025
Neumünster

Hier können Sie Ihren Weihnachtsbaum entsorgen

Neumünster. Das Technische Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Neumünster bietet auch 2025 wieder den Service, ausgediente Tannenbäume an ausgewiesenen Sammelplätzen abzulegen. Insgesamt stehen 131 Sammelplätze zur Verfügung, um die Wege möglichst kurz zu halten. Die Abholung der Weihnachtsbäume erfolgt ab 6. Januar 2026.  Bitte legen Sie die Bäume - ohne Lametta, Weihnachtsschmuck und Fuß - auf den ausgewiesenen Plätzen ab. Nach dem 1. Februar 2026 werden die Weihnachtsbäume nicht mehr abgeholt, sondern können kostenpflichtig bei den Sammelplätzen der Stadt Neumünster und beim Abfallwirtschaftszentrum Wittorferfeld abgegeben werden. Die Gebühr für Bioabfälle je PKW-Kofferraum bis zu 300 Liter beträgt 5,50 Euro. Sammelplätze für ausgediente Weihnachtsbäume: Einfeld: Einfelder Straße / Marktplatz Ernst-Reuter-Platz Kieler Straße / Ecke Industriestraße Kreuzkamp - Sammelplatz - Parkplatz Bahnhof Einfeld Roschdohler Weg (Park
26.12.2025
Quickborn

So erreichen Sie das Rathaus Quickborn zum Jahreswechsel

Die Stadt Quickborn informiert über die geänderten Öffnungszeiten des Rathauses Quickborn sowie der Bürgerbüros der Verwaltungsgemeinschaft zum Jahreswechsel. In der Zeit von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis einschließlich Sonntag, 4. Januar 2026, bleiben die Bürgerbüros in den Gemeinden Hasloh, Bönningstedt, Ellerau und Ascheberg geschlossen. Das Rathaus Quickborn ist im genannten Zeitraum wie folgt geöffnet: 24.12.2025 bis 28.12.2025: geschlossen 29.12.2025: 08 bis 18 Uhr 30.12.2025: 8 bis 18 Uhr 31.12.2025 und 01.01.2026: geschlossen 02.01.2026: 8: bis 13 Uhr 03.01.2026: 9 bis 12 Uhr 04.01.2026: geschlossen Alle Bürgerinnen und Bürger der Verwaltungsgemeinschaft haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, ihre Anliegen im Rathaus Quickborn zu erledigen. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt die Stadt Quickborn, vorab einen Termin zu buchen. Ab Montag, 5. Januar 2026, stehen das Rathaus Quickborn sowie alle Bürgerbüros in Ha
17.12.2025