Bad Bramstedt (em) Jeder Betreiber einer öffentlichen Kanalisation ist gesetzlich verpflichtet, diese in regelmäßigen Abständen zu untersuchen und bei Bedarf zu sanieren. Diese Regelung findet sich in der sogenannten Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO) aus dem Februar 2012.

Informationen für den privaten Bereich finden Sie zum Beispiel unter www.dichtheitspruefung.sh. Die Stadt Bad Bramstedt wurde in 8 Untersuchungs- bzw. Sanierungsabschnitte unterteilt. Mit dem ersten Abschnitt wird am Montag, 3. April, begonnen. Die Untersuchungen im ersten Abschnitt werden voraussichtlich bis zum Herbst 2017 dauern. Durch den Spülwagen sowie das Kamerafahrzeug kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen. Des Weiteren lassen sich Beeinträchtigungen durch die Spülarbeiten nicht gänzlich vermeiden, insbesondere bei unzureichender Entlüftung des Kanalsystems auf den privaten Grundstücken (verdeckte/überbaute Schachtabdeckungen, fehlende Strangentlüftung).

Über den Verlauf der Untersuchungs- bzw. Sanierungsabschnitte werden wir Sie laufend auf unserer Homepage unter www.bad-bramstedt.de/Stadtportal/Selbstüberwachungsverordnung_SÜVO informieren. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 0 41 92 - 506-34, Frau Witten, und Tel. 0 41 92 - 506-32, Herr Pätau.