Norderstedt (em) Zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 30. Juni 2017 das sechste Lebensjahr vollendet haben (1. Juli 2010 bis 30. Juni 2011 geboren).

Kinder, die nach dem 30. Juni 2011 geboren sind („Kann-Kinder“ ), können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Schuljahresbeginn 2017/2018 in die Schule aufgenommen werden, wenn sie für den Schulbesuch die erforderlichen geistigen, seelischen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen. Alle Anmeldungen (auch für die „Kann-Kinder“) sowie die schulärztliche Untersuchung haben in der zuständigen Grundschule zu erfolgen.

Die Erziehungsberechtigten sind aufgefordert, die schulpflichtigen Kinder im Zeitraum Montag, 7. November bis Freitag, 11. November, jeweils von 8 bis 12 Uhr in der zuständigen Grundschule vorzustellen.

Der genaue Termin wurde beziehungsweise wird den Erziehungsberechtigten durch die zuständige Grundschule mitgeteilt. Die Geburtsurkunde sowie gegebenenfalls die Sorgerechtsbescheinigung des Kindes sind bei der Anmeldung vorzulegen. Erziehungsberechtigte, die eine Einschulung Ihres Kindes an einer nichtzuständigen Grundschule in Norderstedt wünschen, haben dieses bis zum 22. Dezember 2016 (letzter Schultag vor den Weihnachtsferien 2016/2017) der gewünschten Schule mitzuteilen.

Eine Entscheidung über die Aufnahme in einer nichtzuständigen Grundschule erfolgt bis zum 16. Januar 2017.